Reiningungskraft übernimmt alleine Aufsichtspflicht in der Kita

6 Antworten

Also wenn einem Kind etwas zustöß dann wird es Strafrechtliche konzegwenzen für die Kitaleiter und für die ältere Frau geben.Das ist gar nicht rechtlich

In Schleswig-Holstein ist es erforderlich, dass immer zwei Erwachsene in der Kita anwesend sind, eine/r davon muß Erzieher/in sein.
Wie die Regelung in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen.
Aber nur eine erwachsene Person, dass ist zu wenig - und dann auch noch ohne die entsprechende Ausbildung!

Verständige doch mal die Kindertagesstättenaufsicht.

Die Versicherung informieren. Dann wird das ganz schnell abgestellt.

Nun, wenn dort ein Kind zu Schaden kommt dann haftet natürlich die KiTa, das sollte das Problem nicht sein. Aber so ganz edel finde ich die Lösung dann auch wieder nicht, da auch die Reinigungskraft in die Haftung genommen werden kann aber das soll mal ihr Problem sein.

Dass unsere Jugendämter immer erst dann aktiv werden wenn etwas passiert ist wurde ja schon sehr oft an traurigen Beispielen in der Presse kommuniziert. Das sind Beamte und die haften eh nie für Fehlentscheidungen.

Eigentlich ist aber der Träger für derartige Personal Engpässe verantwortlich. Wenn der nicht reagiert oder handelt dann solltest Du Dich einfach an die übergeordnete Stelle wenden. Da ich keine Ahnung habe aus welchem Bundesland Du stammst und ob die KiTa eine öffentliche, private oder kirchliche Einrichtung ist, kann ich Dir leider keinen Link senden.

Geregelt sind aber derartige Dinge im sogenannten Kita Gesetz des entsprechenden Bundeslandes. Evtl. suchst Du mal nach Kita Gesetz - Bundesland

Dort wirst Du dann Deinen Ansprechpartner finden

Wenn ihr kind dort drinnen ist würde ich es rausholen aber wenn das Jugendamt davon weiß und nichts macht dann ist es wohl erlaubt

Wenn immer alles erlaubt wäre nur weil die Beamten aus dem Jugendamt nicht reagieren, dann hätten wir in diesem Land ein arges Problem.