reicht es wenn mein arbeitgeber dem aa meldet das ich ein 165 euro job ausübe?

4 Antworten

Wenn dir die 165 Euro im Monat ausreichen, musst du nichts weiter tun.

Möchtest du aber Arbeitslosengeld beziehen, musst du JETZT - weil dir deine baldige Arbeitslosigkeit bekannt wurde - zum AMt gehen und Arbeitslosengeld beantragen. Ohne dass du das tust gibts kein Geld.

Wenn du noch länger wartest, obwohl die baldige Arbeitslosigkeit dir bekannt ist, gibt es Kürzungen.

Dein Arbeitgeber muss auch einen Bogen für das Amt ausfüllen, den bekommst du bei Antragstellung ausgehändigt und musst ihn an deinen Chef weitergeben.

165 Euro-Job? Was soll das denn sein?

ich hab mich gestern arbeitssuchend gemeldet die 165 euro will ich mir nur zum arbeitslosen geld dazu verdienen bis ich was neues gefunden habe

Der Arbeitgeber meldet gar nichts, jegliche Änderung zu melden obliegt dir!

Also sofort zum AA, sonst bekommst du Geld gestrichen, weil du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast.

Natürlich kannst du weiterhin eine geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausüben. Die Stundenzahl, die du leisten mußt, ist 165 Euro durch 6 Euro pro Stunde.

ich hab mich bereits arbeitslos gemeldet gestern das ist alles schon geklärt. die frau hat mir nur nicht soviele infos geben können was dem 165 euro job betrifft.

danke für die antwort :-)

Wenn ich diese Bezeichnung "165€-Job" schon höre... Nebeneinkommen gemäß § 155 SGB 3 oder

Du willst auf Minijob-Basis weiter arbeiten. Der mögliche Maximalverdienst beträgt 450€, du bekommst davon 4,9% abgezogen (Rentenversicherungspflicht), also 427,95€ werden dir ausgezahlt.

Bei 6€/Std entspricht das monatlich 75 Stunden, bei 4,33 Wochen/mtl also rund 17-18 Std/wö. Und das wird dann kritisch bei ALG1!

Übrigens ist der Lohn sittenwidrig, denn du wirst sicherlich bei gleicher beschäftigung im Job deutlich mehr verdient haben!

Da der Minijob vor Eintritt der Arbeitslosigkeit noch nicht bestand, wird das Einkommen auch beim ALG1 angerechnet. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. (§ 155 SGB 3)

Der Minijob MUSS bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft) gemeldet werden durch den Arbeitgeber. DU musst das beim Arbeitsamt melden.

http://www.raupeundschmetterling.de/information/nebeneinkommen.pdf

Du bist verpflichtet das dem Amt zu melden. Die wöchentliche Arb.zeit muss unter 15 Stunden liegen und du darfst arbeiten wo du willst. Die 6 € sind schon sittenwidrig, selbst der Tarif für Putzfrauen bzw. ungelernter Helfer i.d. Produktion ist höher! Macht er das mit den anderen auch so? Dann hat dein Boss sicher bald einen neuen BMW in der Garage- auf eure Kosten! Such dir ´nen anderen Job.

ja ich weiß ich arbeite nur als küchenhilfe ich hab noch nie mehr als 6 euro verdient traurig aber wahr :-/ , ein bmw wird er sich sicher nicht mehr leisten können da es geschäfftlich nicht mehr so gut läuft. die anderen arbeiten auch weniger stunden. ich such mir aufjedenfall was neues aber solange muß ich mich mit dem alg1 und den 165 euro übers wasser halten

@Nicole2309

Lass dir auf jeden Fall ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auststellen, dass muss er tun. Brachst du für deine Bewerbungen.