Reicht es das Verwarnungsgeld zu bezahlen?

8 Antworten

Da steht doch, dass bei Zahlung des Verwarngeldes keine Rücksendung des Bogens erforderlich ist. Das kommt nur in Fage, wenn ihr Einspruch erhebt

Der Vorgang ist mit Zahlung abgeschlossen !

Jedoch sollte es nicht all zu oft vorkommen , sonst kann das auch für deinen Vater ungeahnte folgen haben . Gerade wenn er auch öfters mal zu schnell erwischt wird !

Er braucht dich auch nicht als Fahrer angeben , er hat gegenüber dir ein Zeugnisverweigerungsrecht !

  

Mit der Zahlung des Verwarngeld ist der Vorgang abgeschlossen.

Wenn das Geld bezahlt ist, dann ist alles gut. Ihr müsst nichts mehr machen.

Die Sache ist mit der Zahlung abgeschlossen, da kommt keine weitere Post und Du hast nichts zu befürchten.

Haarig wird es erst ab 21 km/h zuviel, wenn höhere Bussgelder und Punkte in Flensburg drohen.

Auch unter 21 k/mh darf man nicht einfach als Halter, den Fall so laufen lassen, als wäre man der Täter..