Reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zum Ummelden von Eltern auf Kind? (PKW)?
Hallo Ich würde gerne mein Auto von meinem Vater auf mich ummelden. Von der Versicherung habe ich auch eine ebv Nummer bekommen. Allerdings habe ich nur die Zulassung Teil 1 und der Teil 2 der Fahrzeug Brief liegt bei der Bank wegen der Finanzierung. Kann ich trotzdem mein Auto ummelden auch wenn nur Teil 1 habe?
3 Antworten
Nö... reicht nicht....
Zulassungsbestätigung Teil I und II, Personalausweis, eVB Nr, Einzugsermächtigung und ggf. Vollmacht sind in jedem Fall erforderlich
möglicherweise....
falls nicht, sendet die Bank die Zulassungsbescheingung an die gewünschte Zulassungsbehörde und lässt sie sich von dort aus auch wieder zurücksenden.
Kostenpunkt wegen der Einschreibgebühren usw. ca. 50 €
Nein - denn die Bank muss bei einer Finanzierung diesem "Eigentumswechsel" zustimmen. Also musst Du mindestens für diese Ummeldung um Herausgabe des "KFZ-Briefes" bitten.
Nein - denn die Bank muss bei einer Finanzierung diesem "Eigentumswechsel" zustimmen.
Unsinn... Durch einen Halterwechsel ändert sich kein Eigentumsverhältnis.
Also musst Du mindestens für diese Ummeldung um Herausgabe des "KFZ-Briefes" bitten.
Das ist richtig
nein, weil die Änderung auch im Brief eingetragen wird
Bekommt man von der Bank dann den Fahrzeugbrief für die ummeldung ?