Reicht beim Finanzamt eine Kopie der Ehe Urkunde oder muss diese Original sein?

3 Antworten

Kopie reicht, die muss jedoch beglaubigt sein (also ein Stempel einer Amtlichen Einrichtung).

Das Finanzamt braucht die Heiratsurkunde nicht, da der Wechsel der Steuerklassen nach Heirat von I auf IV/IV durch das Einwohnermeldeamt veranlasst wird. Beim Finanzamt ist nur dann ein Antrag auf Änderung der Steuerklassen zu stellen, wenn man die Kombination III/V (bzw. V/III) möchte.

Eine amtlich beglaubigte Fotokopie ist ausreichend.