Reichen inzwischen PDF-Kontoauszüge, wenn man etwas nachweisen muss?

3 Antworten

Ja, reichen im Privatkundenbereich allemal. Bisher waren elektr. Auszüge für Firmen meist noch kritisch aber selbst die werden inzwischen akzeptiert - man muss nur wissen, dass man für die korrekte Archivierung und Aufnahmedauer selbst verantwortlich ist. Gruss

... Aufbewahrungsdauer nicht Aufnahmedauer ... !

Natürlich reichen die.

Heutzutage gehen viele gar nicht mehr an die Automaten, sondern gucken sich ihre Auszüge zuhause online an.

Da kann man sie dann auch ausdrucken.

Und das sollten die entsprechenden Stellen auch wissen.

Das ist ja das, was ich auch geschrieben habe ^^
Nur welche Äußerungen gibt es dazu, dass sich so etwas leicht fälschen lässt? Wie will man nachweißen, dass es echt ist?

Man muss die PDF prinzipiell nur in Photoshop oder ähnliches ziehen und die gleiche/ähnliche Schriftart finden oder erstellen oder ein paar Zahlen vertauschen. Deshalb wundert mich das doch total.

Aber trotzdem danke für die Antwort. Vielleicht weiß noch jemand anderes etwas dazu.

Vor Gericht u. ä. werden PDFs genauso akzeptiert, wie andere Bilder oder WhatsApp Screenshots. Hier müsste erstmal ein Verdacht vorliegen, der eventuelle Zweifel an der Echtheit begründen kann.

Mit dem Argument, dass man Beweise fälschen kann, kann man im Zweifel jeden Beweis infrage stellen. Auch Zeugenaussagen, Verträge, Bilder, Notizen, Videos, Audioaufnahmen, etc. kann man fälschen. Deshalb die Regelung.

Mein Tipp: Beweise einfach nicht verfälschen und den rechtlichen Spielraum nutzen, indem man Papierkram vermeidet ;)