Reichen inzwischen PDF-Kontoauszüge, wenn man etwas nachweisen muss?
Hallo,
ich habe jetzt ein paar mal im Internet gelesen, dass nur von dem Automaten gedruckte Kontoauszüge akzeptiert werden, wegen der Echtheit. Die Quellen sind allerdings schon älter. Ich speichere mir die immer elektronisch als PDF ab. Und seitdem ich allgemein das Online-Banking betreibe, kann ich an dem Automaten auch gar keine Auszüge mehr ziehen. Die PDFs kann ich natürlich auch ausdrucken, allerdings sind sie wie erwähnt am Computer leicht fälschbar. Bei dem Auszug vom Automaten wird bestimmtes Papier in bestimmter Größe verwendet und auch der Druck usw. ist speziell.
Zusammengefasst: Wenn man Online-Banking betriebt, kann man keine Auszüge mehr an dem Automaten ziehen. Sind deshalb nun die PDFs für Nachweise "jeglicher Art" ausreichend?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Ja, reichen im Privatkundenbereich allemal. Bisher waren elektr. Auszüge für Firmen meist noch kritisch aber selbst die werden inzwischen akzeptiert - man muss nur wissen, dass man für die korrekte Archivierung und Aufnahmedauer selbst verantwortlich ist. Gruss
... Aufbewahrungsdauer nicht Aufnahmedauer ... !
Natürlich reichen die.
Heutzutage gehen viele gar nicht mehr an die Automaten, sondern gucken sich ihre Auszüge zuhause online an.
Da kann man sie dann auch ausdrucken.
Und das sollten die entsprechenden Stellen auch wissen.
Das ist ja das, was ich auch geschrieben habe ^^
Nur welche Äußerungen gibt es dazu, dass sich so etwas leicht fälschen lässt? Wie will man nachweißen, dass es echt ist?
Man muss die PDF prinzipiell nur in Photoshop oder ähnliches ziehen und die gleiche/ähnliche Schriftart finden oder erstellen oder ein paar Zahlen vertauschen. Deshalb wundert mich das doch total.
Aber trotzdem danke für die Antwort. Vielleicht weiß noch jemand anderes etwas dazu.
Vor Gericht u. ä. werden PDFs genauso akzeptiert, wie andere Bilder oder WhatsApp Screenshots. Hier müsste erstmal ein Verdacht vorliegen, der eventuelle Zweifel an der Echtheit begründen kann.
Mit dem Argument, dass man Beweise fälschen kann, kann man im Zweifel jeden Beweis infrage stellen. Auch Zeugenaussagen, Verträge, Bilder, Notizen, Videos, Audioaufnahmen, etc. kann man fälschen. Deshalb die Regelung.
Mein Tipp: Beweise einfach nicht verfälschen und den rechtlichen Spielraum nutzen, indem man Papierkram vermeidet ;)