Reha Antrag zur Rentenversicherung schicken oder zur Krankenkasse, was ich nicht möchte?

5 Antworten

HAllo,

den Antrag auf Erwerbsminderung kannst du direkt zur DRV senden.

Hierin vermerkst du, das der AUD Beleg G120 über die Krankenkasse nachgereicht wird.

Den AUD Beleg füllst du soweit aus (Sozialversicherungsnummer, Name, Geburtsdatum und mit der Bitte zur Weitersendung an die DRV ? (Adresse).

Es ist nirgendwo ersichtlich und vorgeschrieben, dass du den gesamten Antrag über die Krankenkasse senden musst.

Sie dürfen dir auch das Krankentagegeld nicht verweigern, wenn du nachweisen kannst (Einschreibebeleg an die DRV in Kopie), den Antrag gestellt zu haben.

Beste Grüße

Dickie59

Hallo Matze38,

Sie schreiben:

Reha Antrag zur Rentenversicherung schicken oder zur Krankenkasse, was ich nicht möchte?

Antwort:

Wenn Sie von der Krankenkasse Leistungen beziehen wollen, dann sind Sie von vorneherein zur Mitwirkung verpflichtet, ansonsten kann Ihnen die Krankenkasse Leistungen wie Krankengeld verweigern!

ich möchte nicht, das die krankenkasse überall Einblick bekommt. außerdem hat mein Arzt den befund bereits an die drv geschickt.

Es ist Ihrerseits ohnehin ein Trugschluß, daß die Krankenkasse von Ihren diversen Beschwerden nichts erfährt, denn die Sozailversicherungsträger haben da unter sich keine Geheimnisse!

Fazit:

Alles in Allem werden Sie den Weisungen der Krankenkasse folgen müßen, denn wer bezahlt schafft an!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

rein theoretisch könntest du ihn bei der DRV abgeben. allerdings brauchst du für den Antrag den AUD-Beleg. warum willst du den Antrag nicht über Krankenkasse abgeben? gerade, wenn du von der Kasse dazu aufgefordert wurdest den Antrag zu stellen, solltest du ihn auch dort abgeben.

wenn du es aber absolut nicht willst, dann solltest du dich im Vorfeld bei der DRV erkundigen, ob sie sich den AUD-Beleg bei der Krankenkasse selbst anfordern.

ich möchte nicht, das die krankenkasse überall Einblick bekommt. außerdem hat mein Arzt den befund bereits an die drv geschickt.

@Matze38

dann kannst du auch den Antrag in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geben mit dem Vermerk "vertraulich - bitte ungeöffnet an DRV weiterleiten". die Kassen interessiert das nicht wirklich, was da drin steht, sie sind ja nicht der Leistungsträger.

probiere erstmal die Variante über die DRV, dass die sich den AUD-Beleg selbst anfordern. idR sollte das aber kein Problem sein. du bekommst auch eine Eingangsbestätigung von der DRV, dass der Antrag eingegangen ist. dieses Schreiben kannst du ja der Krankenkasse in Kopie einreichen, damit die wissen, dass du den Antrag gestellt hast.

Da der Kostenträger dieser Reha die Krankenkasse ist, muss der Antrag auch dorthin. Ganz einfach.

Wäre die Rentenversicherung der Kostenträger, dann kommt der Antrag an die RV.

nein so einfach ist das nicht. die Krankenkasse ist nur selten der Kostenträger. für alle, die noch erwerbsfähig sind, ist der zuständige Träger die DRV. die Krankenkasse ist hierbei nur der Mittler zwischen den beiden Parteien.

@eulig

die Dame sagte, da ich Krankengeld von der kasse beziehe, muss das auch bei sie und die schicken das dann mit dem vermerk "eilt" zur DRV. also sprich die wollen so schnell wie möglich kein Geld mehr bezahlen. nur ich bezweifle, nur weil die eilt drauf schreiben, das die von der drv auch das schneller bearbeiten.

Hallo Matze. Du kannst den Antrag bei der Rentenversicherung einreichen, da diese der zuständige Kostenträger ist, sofern du erwerbstätig bist. Du solltest das Formular mit der Bestätigung der Krankenkasse dort schriftlich anfordern. Sollten Sie dennoch nichts ausfüllen wollen, schreibst du das in einem Begleitschreiben und schickst das zusammen mit dem Anzrag an die DRV. Die sollen sich dann selbst darum kümmern, dieses von der KV zu erhalten. Denn auch die KV ist verpflichtet, das Formular auszufüllen. Dass sie es nicht tut hat vermutlich damit zu tun, dass sie den Antrag selbst an die DRV weiterleiten wollen, um nicht Gefahr zu laufen, die Kosten als zweitangegangener Träger übernehmen zu müssen. das sind aber interne Vorgänge zwischen den Kostenträgern, die nichts mit dir zu tun haben und auch nicht auf deinem Rücken ausgetragen werden sollten. Der Gesetzgeber hat es gerade so geregelt, um Verzögerungen der Bearbeitung zu Lasten des Antragsstellers zu vermeiden! Letztendlich ist es aber für Dich irrelevant, wo du den Antrag einreichst. Das Ergebnis der Reha wird später eh auch der KV gemeldet. Insbesondere was Deine Arbeitsfähigkeit nach erfolgter Reha betrifft... Viel Erfolg!

erwerbstätig bin ich im Moment nicht, habe keine arbeit, bin aber krank geschrieben.