Reha - wer ist zuständig für Rentenbezieher?

11 Antworten

Diese Streiterei zwischen DRV und KK ist ganz normal, jeder drückt sich wo er nur kann. Als EU-Rentner auf Dauer, also ohne zeitliche Begrenzung ist die Krankenkasse für die Reha zuständig. Tipp, Ruf bei der Krankenkasse an und besteh darauf, das Dein Rehaantrag sofort bearbeitet wird. Lass Dich nicht mit dem Spruch abwimmeln, sie währen nicht zuständig. Du brauchst die Reha und jede weitere Verzögerung siehst Du als unterlassenen Hilfeleistung an. Drohe mit Kündigung der Mitgliedschaft, denn eine Krankenkasse die bei Not nicht hilft, auf die kannst Du gerne Verzichten. Ich hab das auch so gemacht, bei der ersten Reha gingen von Antrag bis zur genehmigung 16 Wochen ins Land, mit der Drohung waren es beim zweiten mal nur 4 Wochen.

Die lehnen fast jede Reha erst mal ab. Widerspruch einlegen und zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen, dann wird sie genehmigt. Die Rentenversicherungen haben ganze Apteilungen die Reha/Kur-Anträge erst mal ablehnen. Dadurch das die Leute dann gleich aufgeben sparen die jede Menge Geld ein. Also mindestens gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.

Vielen Dank für alle Antworten! Den wiederspruch hab ich nicht eingelegt weil die KV gesagt hat ich könnte auch bei ihnen einen Antrag stellen das müsste ich selbst entscheiden.

Ich habe mich dann entschieden bei der KV einen neuen antrag zu stellen weil die RV mir kurz vor der Ablehnung die Rente unbefristet gewährt hat wohl um einen guten grund zur ablehnung der reha zu haben und ich nicht von einem Erfolg des Wiederspruchs ausgegangen bin. Jetzt ist der Antrag ja erstmal wieder bei der RV und ich denke nicht das der neue Antrag als ein Widerspruch gewertet wird daher werde ich abwarten und sonst Wiederspruch einlegen. Aber einen Anwalt könnte ich mir nicht leisten. LG und Danke

Hallo rapurzel1,

Sie schreiben:

Reha - wer ist zuständig für Rentenbezieher??ich habe eine Reha beantragt und die wurde von der DRV abgelehnt.Ich beziehe eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer LG<

Antwort:

Wenn Ihnen von der DRV eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente bewilligt worden ist, dann wurde im Zusammenhang mit dem Rentenantragsverfahren geprüft, ob sich Ihr Gesundheitszustand (Ihre Leistungsfähigkeit) durch eine REHA dauerhaft stabilisieren läßt!

Denn:

REHA geht vor Rente!

Offensichtlich wurde Ihnen eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente bewilligt, weil die DRV davon ausgeht, daß eine REHA in Ihrem Fall keine Besserung bewirkt!

Demzufolge dürfte die DRV den Antrag auf REHA ablehnen!

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit Rentenbewilligung weiter verschlechtert hat, dann sollte in der Tat die Krankenkasse für einen stationären Aufenthalt in einer geeigenten Einrichtung zuständig sein!

Allerdings ist jeder Einzelfall anders und nicht zuletzt liegt es an der glasklaren, medizinischen Begründung Ihrer behandelnden Ärzte, warum und weshalb eine stationäre Maßnahme notwendig ist und vor allen Dingen, was von dieser stationären Maßnahme zu erwarten ist!

Nicht zuletzt geht es immer um das liebe Geld!

Sie sollten sich ggf. vom VDK entsprechend beraten lassen!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

grundsätzlich ist es so, dass man einen Antrag auf eine Reha überall einreichen kann, eben auch bei der Krankenkasse. die Stelle bei der der Antrag eingeht, muss innerhalb 14 Tagen prüfen, ob ihre Zuständigkeit gegeben ist oder nicht. ist dies nicht der Fall ist diese Stelle dann verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten. deshalb ist dein Antrag auch wieder an die Rentenversicherung geschickt worden. auch wenn du eine volle EM-Rente beziehst, ist hier idR der Rentenversicherungsträger zuständig. erst ab Beginn der Altersrente fällt die Zuständigkeit in die Krankenkasse.

selbst wenn du jetzt die Krankenkasse beknien würdest, die Zuständigkeit bei sich anzuerkennen, dann bekommst du die Reha trotzdem nicht bewilligt, da die Krankenkasse ja weiß, dass die DRV sie schon abgelehnt hat.

ich rate dir deshalb bei der nächsten Ablehnung einen Widerspruch einzulegen und diesen von allen behandelnden Ärzten begründen zu lassen.

du schreibst, dass kurz vor der Ablehnung eine Änderung in eine volle EM-Rente gemacht wurde. ist deine Reha-Antrag evtl. in einen Antrag auf volle EM-Rente umgedeutet worden? zumindest sieht es ganz danach aus.

du solltest aber auf jeden Fall bedenken, dass eine Reha auch bewirken kann, dass man dich dort arbeitsfähig entlässt. damit wäre die volle EM-Rente wieder hinfällig.

hast du alle ambulant möglichen Behandlungs- und Rehamöglichkeiten ausgeschöpft?

der reha antrag und der antrag auf weiterzahlung der rente waren fast zeitgleich und die rente wurde was alle sehr gewundert hat schon beim ersten antrag auf weiterzahlung nach der gewährung in eine volle umgewandelt