Regressanspruch der Gebäudeversicherung?

2 Antworten

Da ich das Gästebad nicht fachmännisch rückgebaut habe, ist nun meine Frage, ob ich Regress von der Gebäudeversicherung genommen werden kann.

Diese Möglichkeit besteht.

Jedoch ist dies kein Beinbruch, denn dann solltest du den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden.

Da es sich hier nur um Fahrlässigkeit, bzw. Grobe Fahrlässigkeit handeln kann, würde diese dann den Schaden am Gemeinschaftseigentum übernehmen.

Bei Wasser und Feuerschäden bis 2500€ (korrigiert) verzichten die deutschen Gebäudeversicherer auf Regressforderungen gegenüber dem verursachenden Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Ich bin der Meinung das sollte auch bei Wohneigentum gelten, bin mir da aber nicht 100%ig sicher.

Wenn doch eine Forderung kommen sollte, leg sie deiner Haftpflicht vor, die kümmert sich dann darum.