Regressanspruch der Gebäudeversicherung?
Hallo, ich habe mein sehr wenig genutzte Gästebad in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zu einer Abstellkammer umgebaut, jedoch nicht daran gedacht, den Absperrhahn im Spülkasten abzusperren. Der Schwimmer war so eingestellt, dass kein Wasser in den Spülkasten lief.. Der Spülkasten war leer, also es war kein Wasser darin. Nun bekam unser Haus eine neue Heizung und aufgrund der notwendig geworden Absperren der Stränge mussten in alle Wohnungen die Schwimmer austauscht werden, nur im Gästebad nicht. Beim Aufdrehen der Absperrhähne bemerkte ich, dass aus dem ehemaligen Gästebad Wasser aus dem Spülkasten lief. Dieser Bereich wurde trocken gelegt. Die Gebäudeversicherung der Hausgemeinschschaft übernahm die Kosten. Da ich das Gästebad nicht fachmännisch rückgebaut habe, ist nun meine Frage, ob ich Regress von der Gebäudeversicherung genommen werden kann.
Vielen Dank für eure Nachrichten
2 Antworten
Da ich das Gästebad nicht fachmännisch rückgebaut habe, ist nun meine Frage, ob ich Regress von der Gebäudeversicherung genommen werden kann.
Diese Möglichkeit besteht.
Jedoch ist dies kein Beinbruch, denn dann solltest du den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden.
Da es sich hier nur um Fahrlässigkeit, bzw. Grobe Fahrlässigkeit handeln kann, würde diese dann den Schaden am Gemeinschaftseigentum übernehmen.
Bei Wasser und Feuerschäden bis 2500€ (korrigiert) verzichten die deutschen Gebäudeversicherer auf Regressforderungen gegenüber dem verursachenden Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Ich bin der Meinung das sollte auch bei Wohneigentum gelten, bin mir da aber nicht 100%ig sicher.
Wenn doch eine Forderung kommen sollte, leg sie deiner Haftpflicht vor, die kümmert sich dann darum.