Regelung der Haftung einer Feier mit U16-jährigen?

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Hallo xedowizo1807,

zunächst sollte man sich mal das Gesetz, genauer gesagt das Jugendschutzgesetz ansehen, um zu verstehen was und wo überhaupt laut Gesetz verboten ist:

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§ 9 JuSchG - Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Wenn man also genau hinsieht, stellt man fest, dass es nur drei Orte gibt, an denen es Verbote bezüglich Alkohol gibt.

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  1. In Gaststätten,
  2. Verkaufsstellen oder sonst
  3. in der Öffentlichkeit dürfen

Im Klartext. Es gibt kein Verbot gegen das Verstoßen wird, wenn auf Deiner privaten Party Alkohol an Deine jugendlichen Freunde ausgeschenkt wird und auch nicht, wenn diese Jugendlichen Alkohol konsumieren.

Auch gibt es auf Deiner Party keine Aufsichtspflicht in dem Sinne. Je älter ein Kind / Jugendlicher wird, je weniger müssen die Eltern Aufsicht ausüben. Ein Jugendlicher darf auch durchaus mal auf eine Party gehen ohne beaufsichtigt zu werden.

Solange sich der Alkoholgenuss in grenzen hält ist alles im grünen Bereich.

Problematisch wird es nur wenn sich einer Deiner Gäste so betrinkt, dass er medizinisch versorgt werden muss. Unter Umständen, könnte hier ein Haftungsanspruch gegenüber den entstehen, der (ich nenne es mal) das Komasaufen zu verantworten hat. Das könntest unter Umständen also auch durchaus Du sein.

Also wenn Ihr feiert, tut Ihr gut daran, dafür Sorge zu treiben, dass Niemand aufgrund von zu starken Alkoholkonsum ärztliche Hilfe braucht.

Schöne Grüße
TheGrow

Rechtlich gesehen ist das so:  du lädst mit Einverständnis deiner Eltern jugendliche Gäste ein und deren Eltern sind einverstanden, dass sie dich besuchen dürfen. Somit muss man davon ausgehen, dass eine mündliche Vereinbarung zur Übertragung  der Aufsichtspflicht getroffen wurde.

Ob jemand wirklich "haftet", kann man erst sagen, wenn was passiert ist.

https://www.test.de/Aufsichtspflicht-Risiko-Kindergeburtstag-4374428-0/

Alkohol is nich. Halt Bier und Wein
Die unter 16 jährigen können sich ne Bestätigung Ihrer Eltern klar machen und mitbringen wenn deine eltern nich da sind.

Aber alKohl is trotzdem nur für ü16 und um 12 Uhr nachts is laut kinder jugend Gesetz feierabend

@mrgeblubber

Was ist das Kinder Jugend Gesetz und warum soll um 12 Uhr nachts Feierabend sein?

Kinder und Jugendschutzgesetz

Google es daran müssen sich die Cops halten wenn die kommen. oder ihr feiert so das sie nicht kommen müssen

@mrgeblubber

Wieso sollten die Cops kommen?

ka vllt wegen Lautstärke