Regelinsolvenz und nun Handyvertrag gekündigt

8 Antworten

Jepp, als Inso darfst Du kein Handyvertrag haben.

Das fällt unter Schulden machen, da Du erst Schulden machst (telefonieren) und dann bezahlst (Rechnung)

Das ist nicht gestattet während der Insolvenz.

Was Du machen kannst, umschreiben auf Deine Eltern, Freundin/Freund, Onkel Tante ect.

Wenn sie den Vertrag kündigen, dürfen sie keine weiteren Grundgebüren einziehen.

Der Vertrag ist dann gekündigt und nichtig.

 

Das is Käse

@Meinereiner67

Was denn davon???

Genau so machen wir und Bekannte es durch.

 

Da das Mobilfunkunternehmen selbst gekündigt hat, dann brauchst du in der Zukunft nicht mehr zahlen. Ferner kannst du auch nicht verpflichtet werde, den Vertrag auf eine andere Person umschreiben zu lassen. Vielmehr ist das Unternehmen mit Einfältigkeit geschlagen. In allen Angelegenheiten ist der Insolvenzverwalter zuständig. Du darfst ohne Absprache mit deinem Insolvernzverwalter keine Verträge abschliessen oder sonst Verträge abschliessen. Das weiß Mobilcom natürlich und schreibt dich an, obwohl sie wissen, dass sie sich an den Insolvenzverwalter wenden müssen.

Also nur kündigen lassen und dich auf jedenfall mit deinem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

Moin,

sei doch froh.

die haben das recht zur außerordentlichen Kündigung.

In diesem Fall musst du aber NIX mehr zahlen.

Die hätten ja auch die Möglichkeit zu warten, und wenn das dann mit den regelmäßigen Zahlungen nicht klappt, könnten die wegen Nichtzahlung kündigen.

Dann müsstest du das als neuforderung bis Vertaragsablauf bedienen.

Welchen kündigungsgrund sollte es denn geben?

Wenn du immer artig die Rechnungen bezahlt hast ist das kein Grund.

Dann lass die den Vertrag doch kündigen.

Weil du offensichtlich NICHT in Zahlungsverzug bist, können die auch nicht die Beiträge für n ganzes Jahr fordern.

Umschreiben sollteste NICHT, warum auch.

Schneller kommste doch aus so nem Vertragsnepp nicht raus.

Die müssten eine außerordentliche fristlose Kündigung ja begründen.

 

Normalerweise ist der vertrag von deren Seite aus gekündigt worden.

Die machen die meisten Provider aus dem Grund um zu verhindern, dass du noch weitere Schulden auftürmst.

Du kannst den Vertrag allerdings auf einen Prepaid Vertrag umschreiben lassen. Dann kannst du deine Nummer behalten

die sagen mir das geht nicht mit o2. muss ich die grundgebühr trotzdem weiterzahlen?

@Freedom2011

Habe dir in einer extra Anwort geantwortet

Hier mal ein Auszug aus den AGB von O2

 

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Telefónica Germany unverzüglich mitzuteilen,
wenn
c) eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung
seiner Vermögensverhältnisse (z.B. Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung
über seine Vermögenslosigkeit, Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
, fruchtlose Durchführung einer
Pfändung) eintritt.

10.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für Telefónica Germany insbesondere vor, wenn
der Kunde
a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
b) die Erfüllung des Vertrages, insbesondere seine Zahlungen, in unberechtigter
Weise ernsthaft und endgültig einstellt;
c) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines überwiegenden
Teils des Rechnungsbetrages in Verzug gerät und die Höhe
des Betrages für sich betrachtet nicht unerheblich ist oder er für einen
Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung in Höhe eines
Betrages, der dem nutzungsunabhängigen Entgelt für zwei Monate entspricht,
in Verzug gerät; oder
d) gegen Ziffer 5.2 c, 5.3 a, 5.3 b, 5.3 c, oder 5.3 d verstößt.
10.7 Telefónica Germany wird den Kunden in den Fällen der Ziffern 10.6 b und
10.6 c vor Ausspruch der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund mahnen
und ihn dabei auf die Folgen bei Nichtabhilfe hinweisen. Telefónica Germany
kann hierauf nur verzichten, wenn aufgrund besonderer Umstände unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Mahnung unzumutbar ist.
10.8 Sofern Telefónica Germany das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos
kündigt, steht Telefónica Germany je gekündigter SIM-Karte ein Anspruch
auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % der monatlichen
Grundentgelte, d.h. der monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte (insbesondere
monatliche Basispreise, Grundgebühren Pack-Preise, Flatrate-Preise,
Mindestumsätze) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin
zu zahlen gewesen wären. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Nachweis eines
weitergehenden Schadens bleibt Telefónica Germany vorbehalten.

Das heißt im Klartext das du max 30% der Grundgebühr bezahlen musst. Allerdings kannst du O2 vorschlagen noch diesen Monat die Grundgebühr anteilsmäßig zu zahlen, sowie alle Verbindungskosten die noch nachgemeldte werden, aber mehr steht O2 normalerweise nicht zu.

Quelle: http://o2online.de/nw/assets/blobs/agbs/agb-postpaid.pdf

Moin,

Ne EV o. ne Inso stellt meistens sogar ne Verbesserung der finanziellen Lage dar.