Referendariat ab 1.2.17. Mutterschutz April. Sollte ich dem Ministerium die Schwangerschaft jetzt mitteilen, oder könnten die mir eine Einstellung verwehren?
Hallo.
Ich bin etwas verunsichert, was meine zukünftige berufliche Absicherung angeht. So sieht meine aktuelle Situation aus:
- Ich arbeite bis zum 31.01.17 an einer Schule als Vertretungslehrer.
- Ab dem 01.02.17 möchte ich ins Referendariat gehen. Bewerbung ist bereits raus und die Stellen müssten so ab Mitte November zugeteilt werden.
- Ich bin Schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 9.5.17.
Jetzt ist meine Idee das Referendariat normal anzufangen dann in den Mutterschutz zu gehen und dann ein Jahr Erziehungsjahr zu machen und danach das Referendariat weiterzumachen. In diesem Fall wäre ich über die Bezüge finanziell abgesichert. Irgendwie ist das auch doof für die Schule, weil ich ja nur bis Ende März an der Schule arbeiten könnte und dann ein Jahr fehle, aber das ist ja vielleicht zweitrangig.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ich mir das zu einfach vorstelle. Wenn ich jetzt beim Ministerium bescheid sage, dass ich schwanger bin, habe ich Angst, dass die mir eventuell eine Einstellung verwehren können. Dann würde ich ab Februar finanziell überhaupt nicht abgesichert sein.
Melde ich mich also jetzt beim Ministerium oder warte ich bis ich die Stelle und den Einsatzort erfahren habe oder warte ich bis ich den Vertrag unterzeichnet habe? Habt ihr einen Rat? Vielleicht kennt sich ja jemand von euch in der Beziehung recht gut aus oder war selber in der Situation. Bevor ich mich jetzt im Ministerium "oute" und mir vielleicht einen Weg verbaue, dachte ich ich frage euch.
Vielen Dank für eure Zeit!
4 Antworten
Bist du in ner Gewerkschaft? Wende dich an die! Die Gewerkschaften (in deinem/unserem Fall GEW oder - falls du Lehramt Gymnasium studiert hast - Philologenverband) haben Rechtsschutzabteilungen. Da sitzen lauter Juristen, die sich Tag ein, Tag aus mit Arbeitsverträgen... von Lehrkräften und Referendar*innen beschäftigen. Die können dir solche Fragen juristisch korrekt beantworten - ohne, dass davon irgendwas ans Ministerium o.ä. weiter geht.
Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Beratung. Aber die kostet als Studentin/Referendarin sehr wenig und du bist damit ein Stück weit abgesichert! Ich bin selbst Referendarin und hab bisher schon mehrmals die Beratung der GEW in Anspruch genommen und bin damit immer ziemlich gut gefahren. Gerade, wenn es vielleicht im Bezug auf Elternzeit und Referendariat noch öfter mal solche rechtlichen Fragen geben könnte, ist das echt lohnenswert. ;)
Warte bis Ende November, wenn du eine Stellenzusage hast.
Der Staat hat Gesetze gemacht nach denen eine Bewerberin einem möglichen zukünftigen Arbeitgeber sogar ins Gesicht lügen darf, dass sie nicht schwanger ist; da dein zukünftiger AG der Staat ist, ist es also von ihm sowieso gewollt, dass du das soweit verschweigst, wie du es für richtig hälst.
Wenn du die Stellenzusage hast, werden die den Vertrag nicht wegen der Schwangerschaft wieder auflösen können, denn dann könntest du sie verklagen.
So in der Art habe ich das auch gedacht. Manchmal muss man auch an sich denken.
Danke
"(1) Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und die Betreuung von Kindern oder die Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen dürfen sich bei der Einstellung und der beruflichen Entwicklung nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 nicht nachteilig auswirken."
Steht zumindest so im Landesbeamtengesetz von Schleswig-Holstein.
du Solltest es sag am besten gleich nur Sprechenden Leuten kann geholfen werden also sag es gleich nur ein tipp
ich hoffe es hilft dir