Rechttext Weiterverkauf, Forderung abtreten?

1 Antwort

Bei der Klausel handelt es sich um eine Standardformulierung bei Kaufverträgen mit einem Eigentumsvorbehalt.

Du hast eine Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Die Sache gehört also noch dem Verkäufer, sodass du grundsätzlich nicht berechtigt wärest die Sache zu verkaufen, wenn es denn die oben genannte Klausel nicht geben würde.

Durch die Klausel ermächtigt dich der Verkäufer, die Sache trotzdem zu verkaufen. Allerdings wird die Ermächtigung unter der Bedingung erteilt, dass du ihm im Voraus Deine Kaufpreisforderung gegenüber der Person abtrittst, an die du die Sache verkaufst.

Danke, kannst du dazu bitte ein Beispiel geben? Mir geht es darum dass ich gerne etwas aus einem Online-Shop kaufen würde und in meinem eigenen gerne weiterverkaufen würde. Bedanke mich vielmals für deine qualifizierende Meinung

@JonasLuke

Du kaufst ein iPhone von A unter Eigentumsvorbehalt. Du hast also noch nicht den vollen Kaufpreis gezahlt. A ist daher immer noch Eigentümer des iPhones.

Du möchtest jetzt das iPhone an B weiterverkaufen. Ihr einigt euch auf einen (marktgerechten) Preis von 700 €.

Normalerweise hättest du jetzt einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 700€ gegen B. Aufgrund der Klausel im Vertrag handelt sich jedoch nicht mehr um deinen Anspruch, sondern um den Anspruch des A. Du kannst (und musst) die Forderung für ihn eintreiben. Die 700€ stehen aber A zu.

Die 700€ wird er dann mit seiner Forderung gegen dich aus dem Eigentumsvorbehalt verrechnen.