Rechtsstreit:17 Jahre alter Wohnwagen hat Mängel-jetzt Geldforderung

4 Antworten

Nehmen Sie sich auch einen Anwalt.

Wie ich die Sache sehe, brauchen Sie überhaupt nichts zu zahlen. Hätten auch die 500 nicht zahlen brauchen. Bei Verkauf "Privat / Privat" gibt es meines Erachtens keine Gewährleistung.

wenn die gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde, müsstet ihr bei einem privatkauf eigentlich nicht haften, vor allem, wenn der wohnwagen vor dem kauf besichtigt wurde. das mit dem gefahrenübergang müsste eigentlich auch bei vertragsabschluss gegessen sein, also müsst ihr den wohnwagen nicht ordnungsgemäß lagern, nur weil der käufer ihn bei sich nicht unterstellen kann. er hat ihn gekauft und ist so auch verantwortlich für die lagerung.

kassette  07.07.2011, 10:46

achso, noch ein tipp zum anwalt: die reden viel, wenn der tag lang ist und da sie von ihren mandanten auch geld kriegen, schreiben die dann gerne, was der mandant sich wünscht in der hoffnung, genug druck auf die gegenseite auszuüben, dass dann widerstandlos gezahlt wird. jeder erschrickt ja erstmal über ein anwaltliches schreiben, manchmal ist der inhalt aber ohne substanz.

Nur wenn ihr Mängel bewusst verschwiegen oder versteckt habt müstet ihr etwas vom Kaufpreis erstatten. Ist das nicht der Fall hat der Käufer keinerlei Ansprüche. Wenn der Verkäufer das möchte könnt ihr den Wohnwagen, aus Kulanz, zurücknehmen. Eine sogenannte Wandlung des Kaufvertrages.

Anwälte sind H uren, die nehmen jeden noch so aussichtslosen Fall an.

Also nehmt Euch auch nen Anwalt. Vielleict solltet Ihr bei dieser Bockigkeit des Käufers überlegen, ob Ihr Kosten für die Unterstellung des Gefährtes nachfordern solltet.

Bei einem 17 Jahre alten Gebrauchsgegenstand, der wie besehen verkauft wurde, lacht sich jeder Richter schlapp, der so einen Fall auf den Tisch bekommt.