Rechtsstreit mit DB ums Schwarfahren
Hallo, ich bin schwarz gefahren, worauf ich nicht unbedingt stolz bin, es waren allerdings nur 2 Stationen nach Hause( was dies natürlich nicht entschuldigt). Meine Freundin und ich wurden kontrolliert und es war eine kurze Sache, Ausweis her, Ausweis zurück und seitens des Kontrolleurs: " Sie bekommen dann Post." Post habe ich dann auch erhalten, allerdings mit Mahngebühren, weil ich der Zahlung nicht nachgekommen wäre. Da ich aber vorher nichts erhalten habe, hat meine Mutter dort angerufen, wo ihr eine pampige Dame erklärte, dass man einen Zettel zur Zahlung in der Bahn bekommt und damit alles erledigt sei. Weder ich noch meine Freundin! haben an diesem Abend irgendeinen Zettel erhalten, es ist jedoch bei der Bahn rechtlich vermerkt. Und der Satz vom Kontrolleur mit der Post passt ja auch nicht, wenn er uns diesen Zettel gegeben hätte. Also was kann man jetzt machen um diesem Verein klarzumachen, dass er einen Fehler gemacht hat?
6 Antworten
Einfach den Betrag zahlen und GUT ist
zahle das Ticket
Scheint rechtens zu sein. Im Juraforum gibt es da einen Thread zu: http://www.juraforum.de/forum/buergerliches-recht-allgemein/mahnkosten-beim-ersten-schreiben-315361
MfG MasterChristian
Man kann natürlich versuchen, gegen die Mahnkosten vorzugehen. Dabei wird dann letztlich ein Richter entscheiden müssen, ob er eher dem Kontrolleur glaubt, dass er Dir den Zettel in der Bahn ausgehändigt hat oder eher Dir mit der Aussage, dass Du den Schein nicht bekommen hast!
Meine Freundin wurde mit mir kontrolliert und sie hat auch bisher noch nie von so einem Schein gehört oder gesehen! Also der Kontrolleur gegen uns 2.
Die einzig relevante Frage ist ob hier Zahlungsverzug vorlag. Allgmeine Beförderungsbedingungen sind nicht meine allergrößte Stärke, aber man kann generell sagen:
Wenn Zahlungsverzug vorliegt, sind die Verzugsschäden (zu denen auch Mahngebühren gehören zu ersetzen.
Ich würde der Bahn 43,- € überweisen und die Sache damit abschließen. 40,- € erhöhtes Beförderungsentgelt und 3,- € pauschal für Mahngebühren und Verzugszinsen. Wegen den paar Kröten zu streiten ist relativ zeitaufwendig und unverhältnismäßig.
Vielen Dank für die Antwort:)
Also was kann man jetzt machen um diesem Verein klarzumachen, dass er einen Fehler gemacht hat?
DU allein hast einen Fehler gemacht:
Hallo, ich bin schwarz gefahren, worauf ich nicht unbedingt stolz bin
Jammere nun also nicht herum.
Zahlen.
Also mein Freundchen, folgendes: Ich sehe ein, dass man nicht schwarzfahren soll, aber nicht, dass ich zustätzliche Mahngebüren zahlen muss, weil ich angeblich nciht rechtzeitig bezahlt hätte. So und wenn du dazu nichts zu sagen hast, dann lass es bitte bleiben. Hergott, nochmal.
danke erstmal für die Antwort:) Hätte ich natürlich gewusst, dass man diese 40 € umgehend auf eigene Faust bezahlen müsste, hätte ich das natürlich getan. Allerdings hat er nichts dergleichen angedeutet, uns keinen Bescheid gegeben, garnichts. Und dieses: "Sie bekommen dann Post" hat uns eigentlich in die Lage versetzt zu glauben, dass die Rechnung mit der Post kommt. Wofür wurde ich denn dann bitte abgemahnt? Dass ich gewartet habe, bis meine Rechung !wie angekündigt! mit der Post kommt. Ich muss nicht Jura studiert haben um zu wissen, dass die Aussage des Kontrolleurs anscheinend nicht zu den Rechtsvorstellungen der Deutschen Bahn passt. Der Kontrolleur hat auch noch rechtlich in seinem Tippkasten vermerkt, dass er uns diesen Bescheid gegeben hätte! Soll ich das jetzt einfach so hinnehmen? Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe bezüglich ihrer Antwort:)