Rechtsschutzversicherung Drogen

8 Antworten

Nein. Bei vorsätzlich verursachtem Versicherungsfall haftet nie eine Versicherung. Und deshalb auch keine Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Wenn man Dir die Tat am Ende nicht nachweisen kann, werden Deine Kosten ja sowieso von der Staatskasse übernommen.

Ist also ungefähr das gleiche, als wenn Du die Ming-Vase Deines Opas aus Jux aus dem 10. Stock schmeißt und danach Deine Haftpflichtversicherung bittest, das zu regulieren.

Schaue in deinem Vertrag nach, welche Rechtsgebiete von deiner Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. In der Regel schließt man eine solche Versicherung eher in Hinblick auf zivilrechtliche Fragen ab, z.B. Mietrecht oder Arbeitsrecht. Ob es auch Rechtsschutzversicherungen gibt, die bei strafrechtlichen Fragen einen Schutz bieten, weiß ich nicht.

Im Zweifel hängt das vom Umfang der Versicherung ab. Da dürfte es Unterschiede geben. Aber allgemein kann ich mir nicht vorstellen, das Rechtsschutzversicherungen auch die rechtlichen Kosten übernehmen für auf Vorsatz beruhende Verübung von Straftaten.

Die Rechtsschutzversicherung zahlen bei Straftaten eher nicht. Wenn Du Dir überlegst,einen Beratungsschein vom Gericht zu holen, dann wird da im besten Fall nur die Erstberatung übernommen. Alles andere musst Du bezahlen.

Wenn dieser Vorwurf unberechtigt ist, denke ich schon. Weil Du Dich nur verteidigst, da nicht gerechtfertigt.

Da der Vorwurf aber im Raum ist und er der Versicherung nichts anderes beweisen kann, übernimmt die nicht.