Rechtsschutzversicherung, 3 Monate Sperrfrist?!
Hallo, wir haben ein Haus gekauft, und sind auch mittlerweile im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, also somit sind wir ja dann auch die neuen "Vermieter". In dem Haus möchten wir eigentlivh wohnen, der alte Besitzer und der Mieter wissen es auch, mit diesem Absicht wurde das Haus von uns gekauft. Der Mieter ist auch bereit auszuziehen findet aber nichts, jetzt möchte ich eine Kündigung aus Eigenbedarf schreiben. Habe aber kein Rechtsschutzversicherung, habe für morgen ein Termin vereinbart, also hab dann ab morgen eins. D.h. dann während dieser Sperrfrist von 3 Monaten, kann ich keine Kündigung schreiben oder ? Ich muss dann warten bis Sperrfrist vorbei ist? Weil dann ist ja mein Fall schon bekannt ?
4 Antworten
Schreiben Sie einfach eine Kündigung in der Sie als Grund Ihren Eigenbedarf angeben. Achten Sie auf die Kündigungsfrist, die je nach Dauer des Mietverhältnisses zwischen 3 und 9 Monaten betragen kann. Versenden Sie diese Kündigung mit Einschreiben oder lassen Sie sich bessser noch den Erhalt vom Mieter auf der Kopie Ihres Kündigungsbriefes als erhalten quittieren.
Zieht der Mieter nicht fristgerecht zum Kündigungstermin aus, dann können Sie immer noch einen Anwalt mit einer Räumungsklage beauftragen. Die Anwaltskosten und die Kosten des Verfahrens trägt der Mieter, der ursächlich für die Klage war. Sie brauchen folglich weder einen Rechtschutzversicherung noch einen Anwalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Bei Rechtsschutz ist die Frage, wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Im vorliegenden Fall kommt der wahrscheinlich erst dann, wenn eine gekündigte Partei zu dem vorgegebenen Zeitpunkt nicht auszieht.
Wenn Sie also morgen eine Eigenbedarfkündigung aussprechen und der Mieter unter Einhaltung der Fristen zum 01.01.2015 z.B. nicht auszieht, dann ist erst dann der Rechtsschutzfall eingetreten. Das gilt allerdings auch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter Ihnen zu verstehen gibt, dass er nicht ausziehen wird..
Eine R-Versicherung können Sie also abschließen. Sie müssen nur beachten, dass Sie nicht einen Versicherer erwischen, der die erweiterte Ereignistheorie in seinen Bedingungen verankert hat.
Kurz beschrieben ist die Sperrfrist ein Schutz des Versicherers gegen Anwendung der RV bei schwebende Verfahren. Heißt nichts anderes, erst nach Ablauf dieser drei Monate wird die RV aktiv wirksam. Liegt ein Streitfall innerhalb dieses Zeitraumes, kannst diese nicht nutzen.
während dieser Sperrfrist von 3 Monaten, kann ich keine Kündigung schreiben oder ? Ich muss dann warten bis Sperrfrist vorbei ist? Weil dann ist ja mein Fall schon bekannt ?
Die Rechtsschutzversicherung kannst du dir sparen. Die kommr für zurückliegende Probleme grundsätzlich nicht auf.
mit diesem Absicht wurde das Haus von uns gekauft