Rechtskräftiges Urteil nach 2 Jahren anfechten - Möglich?
Hallo, meine Frage ist wie folgt:
Kann ich ein rechtskräftiges Urteil nach 2 Jahren nochmal anfechten ?
Grund: Fehlerhafte Beweislage / mangelde Anwaltsfähigkeit
Ich befuhr mit einem Roller (auf 35 km/h gedrosselt) eine Straße entlang und wurde von der Polizei angehalten.
Nachdem ich mich mit der Polizei unterhielt, konnte ich meinen Roller ohne weiteres wieder nach Hause schieben.
Die Polizei machte keinen Prüfstandslauf. Sie setzte mir lediglich ein Schreiben vor dem Kopf auf dem ich bestätigen soll das der Roller so schnell lief. Sie machten mich darauf aufmerksam, dass ich mir erhebliche Kosten für Abschleppen usw. ersparen würde. Das Schreiben bzw. die Angabe das der Roller zu schnell war habe ich bei Gericht wiederrufen.
Somit stand als Beweis nur das hinterherfahren der Polizei im Raum.
Trotzdem wurde ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Geldstrafe verurteilt.
Mein Anwalt hat mir geraten nicht in Revision zu gehen.
Nun macht mir die Tat aber bei der MPU zu schaffen.
Könnte ich das Urteil nochmal anfechten ?
Danke im vorraus
4 Antworten
Könnte ich das Urteil nochmal anfechten ?
Das bezweifle ich mal.
Das Urteil wurde als richtig anerkannt, die Zeit des Einspruchs ist vorbei.
Mein Anwalt hat mir geraten nicht in Revision zu gehen.
... und es war Deine Entscheidung, dem zu folgen.
Wie möchtest du das denn? Du wurdest Rechtskräftig verurteilt. Die Rechtsmittelfristen sind schon lange durch und allein dass dein Anwalt dir einen Tipp gegeben hat mit dem du nach jahren unzufrieden bist, rechtfertigt auch keine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Du hast auch keine neuen Beweismittel vorzubringen oder irgendwelche neuen Erkenntnisse und Tatsachen vorzulegen... es wurde auch kein Urteil das Grundlage für das strafrechtliche Urteil bildet aufgehoben, gegen den Richter kannst du auch nichts sagen und Menschenrechte sehe ich hier auch nicht tangiert. (zum Nachlesen: 359 StPO)
Du hattest die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, das hast du nicht getan. Dementsprechend hast du im Endeffekt Pech gehabt. Du bist nicht verpflichtet den Rat oder die EMpfehlung deines Anwalts anzunehmen... das war deine Entscheidung.
Auch eine Zeugenaussage kann als Beweis hinzugezogen werden. Die Polizisten haben vermutlich entsprechend ausgesagt.
Aber das bedeutet doch Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten ?
Du... die Beweismittel die da vorgebracht wurden müssen DIR bekannt sein. Sie sind auch in der Urteilsbegründung aufgeführt.
Was genau da wirklich drinsteht weißt du, das weiß ich aber nicht. Doch wenn du DAMALS schon diesen Zweifel gehabt hättest, dann hättest du ja durchaus auch Rechtsmittel einlegen können...
Es waren keine Beweise bis auf die Aussagen vorhanden.
Natürlich hätte ich damals Rechtsmittel einlegen können. Aber bin ja nicht vom Fach. Und wurde nicht wirklich danach gefragt....
Darüber wird man aber doch belehrt....außerdem hast du selbst gesagt, dein Anwalt hätte davon abgeraten
Natürlich hätte ich damals Rechtsmittel einlegen können. Aber bin ja nicht vom Fach. Und wurde nicht wirklich danach gefragt....
Und das hättest du auch tun sollen. Damals.
Du wirst nämlich durchaus darüber belehrt welches Rechtsmittel dir zusteht, wo und wann und innerhalb welcher Frist das einzulegen ist.
Weiterhin hat dein Anwalt dir ja auch gesagt, dass es sowas gibt. Er mag dir davon abgeraten haben das Urteil nochmal anzufechten, doch du sagst ja selbst, dass er dich darauf angesprochen hat, also WUSSTEST du, dass es so etwas wie eine Revision gibt.
Und, tut mir leid, wenn ich das so deutlich sage, aber wenn du zu einer Geldstrafe verurteilt werden kannst, dann warst du zu dem Zeitpunkt bereits erwachsen. Und bei einem Erwachsenen ist in meinen Augen nun WIRKLICH nicht nötig, dass das Gericht extra auf dich zugeht, um dich zu fragen, ob du vielleicht Rechtsmittel einlegen willst oder nicht. Die weisen dich darauf hin, dass es geht. Tätig werden musst du dann schon selbst.
Das Urteil ist rechtskräftig
Gründe für eine Wiederaufnahme sehe ich nicht. Besonders hat sich ja nichts an den Beweismitteln geändert. Das war so alles schon zum Zeitpunkt des Urteils bekannt
Die Sachlage ist doch unstrittig.
Du hattest keinen Führerschein und bist trotzdem gefahren.
Ende der Beweisführung. Was willste da anfechten?
Für ein Mofa braucht man keinen Führerschein
Ein Roller mit 35km/h ist kein Mofa.
Das weiß ich. Aber auf einem Roller-Tacho 35 sind keine 35.
Was aufm Tacho steht, ist irrelevant.
Und wie haben Sie das dann gemessen ? ohne den Roller zu beschlagnahmen ?
Sie sind dir in einem konstantem Abstand hinterhergefahren.
Ich wiederhole: Was auf deinem Tacho stand, ist irrelevant. Relevant ist, was auf deren Tacho stand.
Natürlich. Aber der Tacho am Auto ist nicht geeicht und somit nicht zulässig. Außerdem zeigen die Tachos am Auto mehr an - Müssen sie laut Gesetz sogar
Und für eine Wiederaufnahme benötigt man laut §359 StPO nur Tatsachen und nicht zwingend Beweise.
Das entscheidende ist, dass es sich um neue Tatsachen handeln muss
Der Richter hat mir nicht den Eindruck gemacht, dass er das jeden Tag verhandelt. Ist in einem 5000 Seelen-Dorf nicht alltäglich. Es hatte mehr den Anschein, dass er schnell fertig sein wollte.
Ich bin einfach ohne einen rechtskräftigen Beweis verurteilt worden.
Zu sagen der war zu schnell reicht nie und nimmer, sonst brauch die Autobahnpolizei keine Kameras und Blitzer.
Das ist für den Richter sicher nichts außergewöhnliches. Und hat außerdem auch nichts mit der Möglichkeit der Wiederaufnahme zu tun
Google sagt: Eine fehlerhafte Wahrnehmung des Beweisinhaltes eines Beweismittels kann auch hier der Nichtberücksichtigung durch das Gericht gleichstehen
Oder : Denkbare Anknüpfungspunkte sind auch solche Tatsachen oder Beweismittel, welche sich gegen die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen anführen lassen
Die Argumentation wird nicht ziehen.... grundsätzlich ist es nämlich durchaus möglich, dass die Polizei Geschwindigkeiten durch Nachfahren misst. Es ist noch nicht mal besonders unüblich. Der Rest (also die beweiswürdigung) obliegt dem Richter. Und dagegen hättest du Rechtsmittel einlegen können.
Man muss nicht nur googeln, sondern auch das, was man findet verstehen....der Richter kannte hier alle Tatsachen und hat auch den Beweisinhalt erkannt
Und? Welche neuen Tatsachen haben sich hier ergeben?
PS: es wäre sinnvoller gewesen, wenn du dir nach dem ersten Urteil soviel Mühe gegeben hättest wie jetzt
Im Urteil steht nicht einmal das ich zu schnell war....
Darum gehts ja auch gar nicht.
Es geht darum, daß du ein Fahrzeug gefahren bist, für das du keine Fahrerlaubnis besessen hast.
ja doch habe ich für ein Mofa.
Ein neues Beweismittel wäre eine Mofa-Fahrberechtigung
Ich möchte einfach nur verstehen, warum ich mit einem Mofa nicht fahren darf. Warum nicht ? Weil es schneller war. Wer sagt das es schneller war ? Ein Polizist. Und das reicht nicht. Da bin ich mir ganz sicher.
Natürlich kann das ausreichen...wie schon gesagt hättest du deine Einwendungen damals vorbringen können. Jetzt ist es zu spät
Kleiner Tipp: deine Einstellung dürfte bei der MPU nicht hilfreich sein
Ich könnte doch einfach die Mofa-Prüfbescheinigung als neuen Beweis nennen ? Warum nicht ?
Die beweist was? Das du ein Mofa fahren darfst....mehr nicht! Außerdem lag die ja hoffentlich auch schon damals vor
Nein. lag sie nicht. weil ich diese neu beantragen musste. Hatte ich verloren.
Du bist ja aber vermutlich nicht verurteilt worden, weil diese Bescheinigung nicht vorlag, oder? Sondern eben, weil das Mofa zu schnell fährt
laut Polizei. Laut Urteil bin ich ein Kleinkraftrad gefahren. Was ist ein Kleinkraftrad ?
Das findet man im Internet.
Das Mofa fährt maximal 25 km/h und gilt in Deutschland als Fahrrad mit Hilfsmotor. Es ist einspurig, einsitzig und wird gemäß EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet.
Kleinkraftrad ist ein Sammelbegriff....darunter fallen auch Mofas aber auch schnellere Fahrzeuge
Das muss man aber konkretisieren meiner Meinung, denn zwischen Mord und Totschlag wird auch unterschieden! Das ist nur meine Meinung
ich meine mit konkretisieren eine km/h Angabe.
im Urteil wird ja wohl auch noch mehr stehen, als dass du ein Kleinkraftrad gefahren hast.....aber nochmal: für alle diese Einwände ist es zu spät
Ich lade es gerne hoch
Och nö.... lass mal. Es gibt Anwälte, die dafür Geld bekommen.
Mord und Totschlag sind zwei verschiedene Straftatbestände. Du bist ein Verkehrsmittel gefahren für das du zu diesem Zeitpunkt wohl keine Fahrerlaubnis hattest.
ja doch habe ich für ein Mofa.
Ich wiederhole erneut:
Ein Roller ist kein Mofa.
Das kann ja sein, aber wieso kann ich ohne Beweislage so bestraft werden ?