Rechtskräftiger Aufkleber gegen Visitenkarten von Autohändlern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun ist meine Frage ob der wirklich Rechtskräftig wäre? Also wenn nun wirklich jemand seine Visitienkarte danach an mein Auto befestigt, kann ich ihn dann auf die Summe verklagen?

Natürlich nicht: Das bloße Anbringen einer Visitenkarte stellt gerade keine schlüssige Annahme des "Kaufangebotes" dar, sondern Einladung zu konkreten Verhandlungen, Gegenangebot, Kommission, Inzahlungsnahme, ...

Der Aukleber ist demnach so wenig wirksam wie der Hinweis: "Das Aufreißen der Verpackung verpflichtet zum Kauf" :-O

G imager761

Das wäre etwa so, wie wenn Du ein Stelleninserat entdeckst, und dann den Anbieter auf ein Jahresgehalt verklagst, weil Du die Stelle nicht bekommen hast.

Das ist eindeutig ein Witzaufkleber! Niemand wird dadurch zu irgendetwas verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html - bildet aus meiner Sicht am ehesten die Rechtsgrundlage dafür, dass bei dieser Sache kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt

http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html - erscheint mir auch noch sehr relevant - beide Paragraphen zusammen würden niemals einen gültigen Kaufvertrag zustande kommen lassen

nein, das kann nicht echtskräftig sein, da die vistitenkarten auch vom eigentümer des nachbarfahrzeuges eingesteckt werden kann. jeder passant kann die karten von einem fahrzeug zum nächsten bringen. wirksam ist nur, sich jedesmal lautstark beim betreiber des parkplatzes (meist sind es ja supermärkte) zu beschweren. der kann dann sein hausrecht ausüben und den verteiler abmahnen. bei ikea habe ich z.b. noch nie solch ein kärtchen bekommen und ein einkaufszentrum in meiner nähe geht inzwischen auch massiv gegen die verteiler vor. der aufkleber wirkt vielleicht abschreckend auf den beauftragten verteiler, wenn aber dein parkplatznachbar seine karte loswerden möchte und in deine scheibe steckt, hast du rechtlich noch keinen kaufvertrag. btw würde ich mein fahrzeug auch nicht für 25.000 hergeben.

Ok klingt plausibel. Nehmen wir an ich könnte den Anbringer identifizieren, wäre es dann gültig oder gehen allg. solche Arten von Kaufverträgen nicht?

@adulescentulus

ich denke, das anbringen der karte wird nicht als angebotsabgabe gewertet, dein aufkleber ist nicht mehr als ein preisschild.

@adulescentulus

Verträge bestehen idR aus 2 Willenserklärungen. § 133 BGB zielt auf die Auslegung einer einzigen WE ab. § 157 BGB hingegen zielt auf den Vertrag als ganzes ab - wenn man beide Paragraphen hier anwendet, kommt kein gültiger Vertrag zustande