Rechtsfrage zur Lieferung via "UPS"

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Hallo sulla, vorweg: Es darf HIER niemand eine Rechtsauskunft geben!! Das ist verboten und NUR juristischen(Anwälte,Rechtsbeistände,etc.) Personen erlaubt! Was hier darf ist(lediglich) einen allgemeinen Ratschlag geben. Also, bitte in Zukunft solche Problem/Anfrage NICHT mit "Rechtsauskunft" zu betiteln (zumindest die Beantworter/in machen sich sonst strafbar!). So,nun ein !RATSCHLAG! /oder auch mehrere :-) /. Als Post-Interner gehört es zu meinem Wissen auf solche Fragen !RATSCHLÄGE! zuhaben. Ein Nachforschungs-Antrag kann man erst nach einer gewissen Zeit (NACH Aufgabe der Sendung des Versenders) stellen.diese beträgt in der Regel 2 Monate. Der Nachforschungsauftrag ist meist mit Kosten verbunden,welche bei begründundetem Anlass zurück gefordert werden können (ob man sie bekommt ist wieder eine andere Sache!). Auch versicherungstechnisch ist eine Toleranz-Zeit vorgegeben (diese richtet sich nach dem Ablauf der Nachforschung). Wenn also die UPS nicht schon vorher die Sendung Dir zustellt,dann wird es ein sehr langer,u.U. sehr kosten+Nerven-intensiver "Kampf"! UPS hat doch das Sendungs-I-Net-Verfolgungs-System (wie deutschePost auch),hast Du damal reingesehn ob deine Sendung irgendwo "hängt"? Übrings, Pakete sind, im Gegensatz zu Päckchen immer automatisch versichert (€500,bei Zuzahlung mehr). In Zukunft ist es ratsam solche (Reparatur-,etc. Geräte) nur per EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN und auch die Rück-Sendung in der Form zu verlangen (manche Sendungen verschwinden einfach weil es nicht nur "gute" Paketzusteller gibt!) Das muß man zwar selbst bezahlen(Gewährleistungs-auch fälschlich Garantie genannt- sind immer Portofrei sendbar,wenn der Warenwert über €20 liegt ist der Händler verpflichtet dieses zu übernehmen!).In deinem Fall gehe ich davon aus das deine Sendung höchstwahrscheinlich "untergetaucht" ist bei einem Zusteller,sollte sich nicht innerhalb der nächsten 2-3 Wochen was Positives ergeben. Im Falle das Du Nachforschungsantrag stellst warte die Toleranzzeit ab, wenn dann keine oder negative Antwort-erstatte Anzeige gegen Unbekannt bei einer Behörde(Staatsanwaltschaft,Polizei,Gericht,etc.)! Da es sich (für die um eine "mindere" Sache handeln könnte werden vielleicht Sträubungen auftreten die Anzeige anzunehemen, aber Du hast ein Recht darauf und sie sind verpflichtet die Anzeige aufzunehemen! Lass Dir auch eine Tagebuch-Nr als Anzeige-Aufnahme-Beweis aushändigen-müßen sie auch!! In der Hoffnung Dir etwas geholfen zuhaben mit meinen RATSCHLÄGEN wünsch ich Dir viel Erfolg...

Hi, danke erstmal ;) Hat mir schon geholfen.

Aber ich denke, dass ich nichts mehr machen sollte, eben nur dem Auftragsgeber (Microsoft) auf die Nüsse gehen sollte ^^ Weil er dafür gerade stehen muss. Zu UPS: Beweisen muss ich nichts mehr, da sie es schon zugegeben haben, dass es ihr Fehler ist! Und mit dem verschwinden denke ich auch, dass es unter Hand bei wem anders ist ^^

Deine Rechtsauffassung, was die Rechtsberatung angeht, ist seit dem 1.7. 2008 veraltet...

bei ups hat jedes paket eine nummer. anhand dieser kann man genau schauen wo das paket sich befindet und auch feststellen, wer es entgegengenommen hat. ansonsten bist du dafür zuständig zu beweisen dass das paket nicht bei dir ist. wie du das glaubhaft machen kannst, ist die frage...

!! Darum geht es nicht! Das ist doch alels schon geklärt !!

Melde den Schadensersatz bei UPS an!

Das ist ja nun nicht mehr möglich ;) DAs liegt nicht mehr in meiner Hand, sondern in der von Mircosoft. ich wollte nur wissne wie lange man so noch einplanen müsste

@Sulla

Wieso ist das denn nicht mehr möglich? Indem du das Paket bei UPS aufgibst mit ner Zieladresse, die lisfern das falsch ab, icst der Vertrag, dies am Zielort abzugeben, nicht erfüllt worden!!! Alles was danach passiert, ist nicht dein Problem!!! In dem Fall würde ich dir n Anwalt für Handelsrecht empfehlen! Im Übrigen würde ich nie so lange warten, für was, was du nicht verschuldet hast, noch warten??? Den würde ich n Einlauf machen, die würden dann nie wieder meinen Namen hören wollen ohne Alpträume zu kriegen!