Rechtsfrage: Totales Handyverbot an Schule und einsammeln aller Handys, Rucksackkontrolle und Kollektivstrafen, welche Rechtsgrundlage gäbe es?
Vorweg: ja ich weiß es ist ein Laien-kollektiv hier aber ich brauche Faktengestützte und sichere Antworten und keine Schulhofweisheiten von 12jährigen Möchtegern-anwälten.
Eine Freundin von mir berichtet, dass an ihrer Schule alle Handys noch vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden müssen. Diese werden anschließend nicht einmal sicher verwahrt. Sieht man ihr Handy in ihrer Hosentasche wird es ihr abgenommen, egal ob eingeschaltet oder nicht. Ist dort an der Schule eine Schultasche geöffnet, entfernen Lehrer gerne Sachen, die sie nicht gut finden: Tabak, Handys, MP3-Player oder was auch immer den Lehrern nicht gefällt.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Das Schulgesetz in NRW gibt nur her, dass im Falle einer Störung im Unterricht oder präventiv vor schriftlichen Tests,Klausuren etc. sowie mündl. Prüfungen und dem Sportunterricht solch Einsammlungen legitim sind.
Dieses absolute Handyverbot ist auch nur eingeführt worden nachdem eine Schülerin Fehlverhalten aufwies und man damit präventiv agieren wollte. Ist das nicht eine Bestrafung des Kollektivs?
Ich habe selbst das Schulgesetz NRW angesehen (der Fall ist aus NRW) und ab §53 nichts dazu gefunden was mir eine sichere Antwort verspricht
Ich wüsste gern wie ich dazu stehen sollte! LG
3 Antworten
Nein, eine prophylaktische Wegnahme des Handys ist unzulässig, wie das Schulministerium auch ausdrücklich klarstellt: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/FAQ4/index.html
53 I legt zudem fest:
Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen
mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlver-
halten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
Danke für den Link! Sowas suche ich!
Das fällt unter das Hausrecht.
Wenn die Schulleitung das in der Hausordnung so definiert hat, ist es doch einfach dem aus dem Weg zu gehen - Handy aus und nicht sichtbar in der Tasche transportieren!
Und offene Taschen verleiten oft zu Diebstahl, wer also nicht möchte, das sein Lehrer in seiner/ ihrer Tasche wühlt braucht sie ja nur zuzumachen.
Solange der Lehrer nicht ohne Zustimmung des Schülers die verschlossene (!) Tasche öffnet, ist alles im grünen Bereich!
Ich finde, du macht gerade Probleme, wo keine sind!
Stell dir vor, du bist mit der Schule fertig, du machst ne Ausbildung oder Praktikum..,
Und dein Chef sagt, das während der Arbeitszeit kein Handy geführt, geschweige denn benutzt werden darf!
Der erwischt dich 1x, und erinnert dich dran, beim zweiten Mal solltest du mit einer Abmahnung rechnen... beim dritten Mal bist du raus!
Warum? Weil das die Regeln sind, und die macht der Chef!
Und in der Schule ist dein Chef die Schulleitung.., ich würde mich schonmal dran gewöhnen, könnte sonst ein ungemütliches erwachen geben...
Wenn die Schulordnung sagt, das Schultaschen VERSCHLOSSEN sein müssen, und das Lehrer diese kontrollieren wenn sie NICHT verschlossen sind, dann ist das meine eigene Doofheit wenn ich die nicht einfach Verschließe!
Beispiel Straßenverkehr:
Eine rote Ampel sagt: stehen bleiben!
Wenn ich jedoch der Meinung bin, das das für mich nicht gilt oder mir das egal ist, und ich deshalb einfach losfahre, darf ich mich nicht wundern wenn ich dafür den Führerschein abgeben muss!
Akzeptiere doch einfach die Autoritäten!
Das muss einem nicht gefallen, man muss es einfach akzeptieren!
Wenn du 24/7 mit dem Handy spielen willst, musst du entweder von Hartz 4 leben, oder so gut in etwas sein, das du deine eigene Firma gründen kannst wo andere für dich arbeiten und DU dur spielregeln machst!
Wie sagte mein Chef in der Lehre zu einem Azubi:
"geh mal bitte raus zum tor und schau da nach, welcher Name da dran steht ... ist es deiner, mach was du willst! Steht da aber meiner, machst du es wie ich es sage! Wenn du das nicht willst, brauchst du gar nicht wieder rein zu kommen, dann kannst du sofort nach hause gehen! Ich zwinge niemanden hier zu arbeiten!"
... und damit hat er den Nagel auf den Kopf getroffen!
Lustig. Seit wann ist denn die Schule eine gesetzgebende Instanz, die über Landes- oder Bundesgesetzen steht. Wenn du schon davon sprichst, dass Autoritäten anerkannt werden müssen, muss sich natürlich auch die Schule im von der Autorität Gesetzgeber gesteckten Rahmen bewegen, Arbeitgeber übrigens auch. Dieser lässt numal das willkürlich Durchsuchen von Taschen nicht zu.
Was ist denn daran nicht zu verstehen?
Ist die Tasche ge-/ verschlossen, ist die 'save'
Steht die 'offen'da, wird das als Bitte zur Durchsuchung verstanden!
Wer das NICHT will, muss seine Tasche einfach schließen!
Und das hausrecht liegt Def. bei der Schulleitung!
Schon seltsam das das doch einige nicht verstehen können oder wollen..,ich weiß nicht was ich schlimmer finden soll, Dummheit oder Ignoranz!?
Was ist denn daran nicht zu verstehen?
Das Verständnis einer offenen Tasche als Einladung zur Durchsuchung ist rechtlich nicht zulässig.
Wer das nicht will, muss gar nichts machen.
Auch mit ihrem Hausrecht kann sich die Schule nicht über Gesetze hinweg setzen.
Schon seltsam, dass so ein simpler Sachverhalt für dich zu hoch ist..., ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll, Dummheit oder Ignoranz!?
Na, dann wird es wohl so sein... verklagt alle eure Schulen und später eure Arbeitgeber ... die freuen sich bestimmt ;)
Aber auch schön das dir meine formulierung so gut gefallen hat das du sie kopiert hast... dann scheint sie ja einen wunden Punkt getroffen zu haben .. egal ;)
Aber aus der Diskussion bin ich jetzt raus, argumentatorisch ist alles gesagt, du hast deine Meinung, ich eine andere und ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust mich über die geltungs-Neurosen irgendwelcher pubertierender Kids über das bisherige Maß zu echauffieren ...
Muss nebenbei noch ein bisschen arbeiten, MEIN Chef erlaubt mir zwar die Handy und internet Nutzung, aber ich werde ja auch nicht nach Stunden sondern nach Umsatz bezahlt ;)
Ach, da muss ich dich enttäuschen. Die Schulzeit ist bei mir so lange her, dass da alles verjährt ist. Mit meinem Arbeitgeber verstehe ich mich ganz gut.
Deine Fromulierungen waren schon in Ordnung, der Inhalt war halt Quatsch.
Allerdings ist das hier nicht wirklich ein Meinungsaustausch. Was du da behauptest, ist und bleibt eben Unsinn, egal ob du das gerne so hättest. Ich kann alllerdings auch bei niemandem außer dir Geltungsneurosen erkennen. Und du bist ja zumindest deiner eigenen Aussage nach halbwegs aus der Pubertät heraus.
Im Prinzip nutzt die Schulleitung nur ihr Hausrecht und stellt eigene Regeln auf.. man muss ja nicht auf diese Schule gehen
Kein "Hausrecht" gebietet das durchsuchen von Schultaschen ohne Verdacht.
Mach die Tasche zu, dann schaut auch niemand rein
Meine Güte, ist das hier ein kindergarten
Betet, das niemand von euch zu mir (oder einigen Kollegen von mir) in die Lehre kommt..,
Ach? Tasche muss also zu sein sonst ist es ok Sachen rauszunehmen? Seit wann muss Recht Unrecht weichen? Du sagst Kindergarten und belegst garnichts Vampire321! Wo sind angaben und/oder Quellen? Seit wann steht Hausrecht über Schulgesetz? Seit wann ist die Beziehung von Lehrer zu minderjährigen Schüler gleichzusetzen mit Chef zu erwachsenem Angestellten?
vic444 wer in der Schule nicht lernt, Regeln zu befolgen, der wird es im Berufsleben sehr, sehr schwer haben. Befolgt man dort die Regeln nicht, ist man schneller wieder arbeitslos als man "Entschuldigung" sagen kann.
Was Vampire321 einfach nur sagen will: man kann sich auch blöd anstellen.
Also ist es ok für dich, wenn der Lehrer in den Privatsachen des Schülers rum schnüffelt?