Rechtsfrage: Rücktritt von Teilnahme an Weiterbildung

3 Antworten

Falls der Anbieter keine AGBs hat, gelten die Regelungen des BGB.

Üblicherweise haben solche Anbieter aber AGB, sonst würden sie solche Klauseln, wie du sie nennts, nicht formulieren.

Ich habe schon nach der Rechtsgrundlage gefragt, da hiess es, der Hinweis "verbindlich" in der Email würde bedeuten, dass man nicht stornieren kann... und AGB hat der Anbieter keine... Wissen Sie, wie die gesetztlichen Regelungen laut BGB sind...? Danke!

@Gustotto

Die AGB und das BGB hat der Anbieter nicht mitgeschickt , da die meinen es mit gebildeten Menschen tun zu haben . Vertrag ist Vertrag und wird erfüllt .

und wird vom Veranstalter der Weiterbildung informiert, dass die Weiterbildung voll zu bezahlen sei,

dann frag doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage dafür .... die müssen sie doch nennen könnnen ...

Ich habe schon nach der Rechtsgrundlage gefragt, da hiess es, der Hinweis "verbindlich" in der Email würde bedeuten, dass man nicht stornieren kann... und AGB hat der Anbieter keine... Weiß jemand, wie die gesetztlichen Regelungen laut BGB sind...? Danke!

Es ist eine vollkommen selbstverständliche Regel, dass Versprechen - Verträge - einzuhalten sind, ansonsten bräuchten wir auch keine Gesetze dafür; könnte ja im Streitfall jeder einfach sich vom Vertrag distanzieren und schon gäbe es kaum noch ein Streitgrundlage.

Andererseits kannst du nur Umkehrschlüsse ziehen, zb daraus, dass es für Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht sehr wohl gesetzte Regeln gibt, die aber nicht erfüllt sind.

Zur Fälligkeit von Leistungen: Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind Leistungen immer sofort fällig.