Rechtsfrage: Rücktritt von Teilnahme an Weiterbildung
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte!
Angenommen, jemand hat sich zu einer Weiterbildung per Email angemeldet. Er bekommt eine Bestätigungsemail für seine Anmeldung, in der es heisst, die Teilnahme sei nun "verbindlich eingetragen". Außerdem wird die Rechnung für die Weiterbildungskosten per Email zugestellt (zahlbar innerhalb von 7 Tagen) und vom Teilnehmer bezahlt. Das ganze passiert, sagen wir mal, Mitte März. Die Weiterbildung soll Mitte Mai stattfinden. Der Anbieter der Weiterbildung hat keine AGB. Nun muss der Teilnehmer Anfang April (sagen wir mal 5 Wochen vor der Weiterbildung) die Weiterbildung aus persönlichen Gründen stornieren und wird vom Veranstalter der Weiterbildung informiert, dass die Weiterbildung voll zu bezahlen sei, denn die Anmeldung sei ja "verbindlich" gewesen und in der Email sei auch darauf hingewiesen worden.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang: - Wenn der Anbieter keine AGB hat, gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen? - Sieht das Gesetz irgendwelche Regelungen für den Fall, dass eine Leistung vor Erbringung bezahlt wird, vor, und was bedeuten diese Regelungen für den Storno/Rücktrittsfall? Gibt es da bestimmte Fristen? Rücktritt bis 4 Wochen vorher, bis 2 Wochen vorher, oder ähnliches? - Welcher Paragraph regelt diesen Fall?
Besten Dank für eine Antwort und freundliche Grüße!
3 Antworten
Falls der Anbieter keine AGBs hat, gelten die Regelungen des BGB.
Üblicherweise haben solche Anbieter aber AGB, sonst würden sie solche Klauseln, wie du sie nennts, nicht formulieren.
Die AGB und das BGB hat der Anbieter nicht mitgeschickt , da die meinen es mit gebildeten Menschen tun zu haben . Vertrag ist Vertrag und wird erfüllt .
und wird vom Veranstalter der Weiterbildung informiert, dass die Weiterbildung voll zu bezahlen sei,
dann frag doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage dafür .... die müssen sie doch nennen könnnen ...
Ich habe schon nach der Rechtsgrundlage gefragt, da hiess es, der Hinweis "verbindlich" in der Email würde bedeuten, dass man nicht stornieren kann... und AGB hat der Anbieter keine... Weiß jemand, wie die gesetztlichen Regelungen laut BGB sind...? Danke!
Es ist eine vollkommen selbstverständliche Regel, dass Versprechen - Verträge - einzuhalten sind, ansonsten bräuchten wir auch keine Gesetze dafür; könnte ja im Streitfall jeder einfach sich vom Vertrag distanzieren und schon gäbe es kaum noch ein Streitgrundlage.
Andererseits kannst du nur Umkehrschlüsse ziehen, zb daraus, dass es für Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht sehr wohl gesetzte Regeln gibt, die aber nicht erfüllt sind.
Zur Fälligkeit von Leistungen: Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind Leistungen immer sofort fällig.
Ich habe schon nach der Rechtsgrundlage gefragt, da hiess es, der Hinweis "verbindlich" in der Email würde bedeuten, dass man nicht stornieren kann... und AGB hat der Anbieter keine... Wissen Sie, wie die gesetztlichen Regelungen laut BGB sind...? Danke!