Rechtsbeistand zu Gesprächen?
Hallo :) Ich hatte letztens ein Gespräch mit der Schulleiterin und der Klassenlehrerin meines Sohnes. Die Klassenlehrerin wollte mit mir nur noch unter Zeugen sprechen (sie holte also ein Termin bei der Schulleitung). Und ich dachte mir dann: ich werde mir auch eine Person mitnehmen die falls ich wieder gehen sollte, als Zeugin nehmen kann. Bzw. auch als "Rechtsbeistand". Die Person ist eine sehr gute Freundin von mir die auch in der Klasse meines Sohnes Elternrats Mitglied ist. Darauf hin hatte mich die Schulleitung angemeckert und hatte es mir so gesagt "verboten" und meinte ich hätte vorher fragen sollen. Ich weiß aber ganz genau, das wenn ich gefragt hätte , sie abgelehnt hätte. Aber war es nicht so das in Deutschland jeder einen Rechtsbeistand mitnehmen darf egal ob das die andere Person will oder nicht? Und das kann doch ein Anwalt, als auch eine gute Freundin sein. Und falls es da ein Gesetz gibt. Könnt ihr mir vielleicht genau sagen wo ich diese Gesetz finde? Also Gesetzesbuch, Paragraph und Absatz.
Danke sehr schon mal im voraus :)
1 Antwort
Also ich kenne das nur so, dass zu Gesprächen in einer Behörde (Jobcenter zum Beispiel) ein Beistand mitgenommen werden darf.
Gemäß § 13 Abs. 4 SGB X, haben Sie das Recht, zu jedem Gespräch bei jeder Behörde, einen Beistand mitzunehmen. Diesem Beistand darf die
Anwesenheit nicht verwehrt werden.
http://www.axelkrueger.info/html/beistand.html
Eine Schule ist in meinen Augen aber keine Behörde - von daher war die Schulleitung im Recht.
kann es sein das dieses Gesetz verändert wurde?
Nicht, dass ich wüßte.
okay Danke :) Aber kann es sein das dieses Gesetz verändert wurde? Danke dem Paragraphen konnte ich eben in Unserem SGB (44.Auflage) schauen und da stand : " Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.[...]"