Rechtsbehelfsbelehrung mindestanforderung?
Hallöchen,
ich bin gerade an der Widerspruchsprüfung und bin gerade an § 70 VwGO hängen geblieben. Welche Sachen müssen in einer RBB mind. drinstehen?
Im Sachverhalt steht folgendes: "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Stadtrechtsausschuss der Stadt O, Goethestraße 12, 333333 O, einzulegen."
Ist das so in Ordnung? Ich bin der Meinung dass da fehlt, "Niederschriftlich".
Was meint ihr?
3 Antworten

Kommt halt drauf an ob hier der genannte Paragraph gelten muss oder nicht. Soll er gelten, muss die Möglichkeit gegeben sein, den Widerspruch auch persönlich einlegen zu können.
Ansonsten eben nicht.

steht alles drin, was rein muss. Schau hier.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12082013_VII11321206.htm

Danke

Ist der "Stadtrechtsausschuss der Stadt O" eine Behörde ?
Würde mich wundern …

Der Stadtrechtsausschuss ist die Widerspruchsbehörde der kreisfreien Stadt O