Rechtsassistentin. Was danach?
*Hallo ihr Lieben.
Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und würde nach meiner Ausbildung gerne ein Studium zur Rechtsassistentin machen. Kann mir jemand sagen, was ich nach meinem Studium für Aussichen habe und wo ich ggf. arbeiten kann? Immer noch wie jetzt beim Anwalt oder gar auch im Gericht?
LG Cheyenne* **
1 Antwort
Mit einem abgeschlossenen Jura Studium und erlangtem Staatsexamen kannst du sowohl als Richter, als auch als Anwalt arbeiten und jederzeit "switchen" (nicht von heute auf morgen, aber wenn dir der Beruf Richter nicht gefällt, kannst du ohne zusatzqualifikationen erreichen zu müssen, Anwalt werden und umgekehrt).
Gruß