Rechtsanwaltskammer MV in Schwerin ... Meine Beschwerde über einen RA liegt schon knapp 12 Monaten dort... Ist das normal?
Nach 6 schriftlichen und 5 telefonischer Nachfragen wird seitens RA Kammer "höflichst gebeten" geduldig zu sein. Laut letzter schriftliche Antwort -( Zitat): "dieses haben wir an die zuständige Beschwerdeabteilung weitergeleitet, und bitten Sie hiermit höflich weiterhin um ihre Geduld."... Habe eigentlich eine einzige Frage zu beantworten, und dafür reichen die ganze 12 Monaten nicht!? Kurz um die Sache. Mein minderjährige Kind wurde unverschuldet zum Öpfer eines Autounfall. Gegnerische Versicherung nimmt Schmerzensgeldanspruch an und rät einen RA für Erledigung der Sache, bzw. die Höhe des Schmerzensgeldes fest zu stellen, beauftragen. Dabei betont, das alle mögliche Kosten übernehmen werden. RA fängt damit langsam an, versucht die Geschichte ohne Gründen zu verzögern, und erlaubt sich etwas von Vorschusse einzubehalten. Nach meinen Fragen, ob das zurecht in einem Haftpflichtversicherung - Fall ist, sagt er - ja, ich darf, das ist in Ordnung. Aber gegnerische Versicherung und auch ein andere RA, beharren mir, dass ist völlig falsch und rechtswidrig, er darf seine Rechnungen nur bei dem gegnerischen Versicherung stellen, und von denen bezahlen lassen...Habe ihm Mandat entzogen, neuen gefunden, gegnerische Versicherung informiert, und habe von Versicherung gewissene Summe für seine Tätigkeit erstattet bekommen, was aber um fast 500 € weniger ist als von ihm einbehaltene. Also er hat für seine Tätigkeit ohne Festgestellte Streitwert 1217 € kassiert, aber gegnerische Versicherung hat mir nur 748 € dafür erstattet. Wie oben gesagt, RA Kammer kann schon seit 12 Monaten mir nicht sagen, ob er das machen dürfte oder nicht. Finde ich persönlich sehr merkwürdig und auch frech. Ja oder Nein brauche ich, um weitere Schritte vorzunehmen, so wie eine Strafanzeige machen. Ein Jahr im Stress, dafür werde ich ein Entschädigung verlangen. Hätte gerne ihre Meinung wissen, meine geehrte Mitbürger. MfG Peter.
2 Antworten
bevor der RA Geld verlangen kann, muss er erst mal eine Rechnung schicken. Das kann sehr schnell gehen.
Zur Anwaltskammer kann ich nur sagen, ich habe einen Brief an die hier zuständige Kammer geschickt mit einer Beschwerde über einen RA; der Antwort entnehme ich, dass das Prinzip gilt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
mehr noch, meine Beschwerde wurde postwendend an diesen Anwalt geschickt.
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