Rechtsanwalt will zum Ersttermin 200€! Ist das normal?

5 Antworten

Nach § 34 RVG kann ein Rechtsanwalt von einem Verbraucher bis zu EUR 190 zzgl. Mehrwertsteuer für eine Erstberatung verlangen. Wie hoch genau die Gebühr ist, bestimmt der Rechtsanwalt nach Art und Umfang der Beratung. Es kann schon möglich sein, dass der Anwalt seine Sekretärin (ich habe Tipse überlesen!) angewiesen hat, dass diese bei Terminvergabe dem potentiellen Mandanten bitten soll, EUR 200 mitzubringen. Dass die Beratung dann so viel kostet, muss nicht sein. In der Regel läuft es so ab, dass der Mandant zu Beginn des Termins dem Anwalt erläutert, was für ein Problem er hat und dieser dann mitteilt, wie viel die Beratung ca. kostet.

ja also mit der tipse finde ich jetzt nicht sehr nett ausgedrückt...das nennt man rechtsanwaltsfachangestellte!!!zu dieser berufsgruppe gehöre ich auch...;)

und beim rest kann ich ebenfalls nur zustimmen!

@Tippelbruder: Ich selbst bin beratend tätig und würde mir eine meiner Kolleginnen mitteilen, dass du dich so verhälst und ich davon ausgehen müsste, dass du uns (wir sind ein Team und leben das auch) nicht wertschätzt,würde ich auch einen kleinen Preisaufschlag veranlassen.

Wer zuletzt lacht...

ab 80-100 euro geht es bei dem ersten beratungsgespräch los, soweit ich es im kopf habe. google mal nahc rechtsanwlat gebührneordnung ode rso, ob du etwas genaues findest

nein das ist teuer erstberatung ist meist kostenlos.

so wars bei mir

Ja natürlich, im Ernstgespräch erhälst du ja auch schon einen Teil rechtliche Beratung

Ja schon. Aber nach was geht der? 200€....passt scho?

Ja, das ist üblich.

Ja und wenn das nur eine viertel Stunde dauert?