Rechtsanwalt wegen schlechter Bewertungen bei Google u.ä.?
Hallo,
ich bin ein Dienstleister und biete SEO für kleine Firmen an. Ende August hatte ich ein Auftrag bekommen, welcher leider nicht ganz zu Ende gemacht wurde. Es wurden mehrere Teilbereiche fertiggestellt und wir haben uns auf einen Preis für die Leistung von 600€ geeinigt. Nach einigen Tagen stritt mein Kunde diesen ab und wollte mir nur 480€ zahlen, was er erst ca. 1,5 Monaten nach Rechnungsausstellung getan hat. Nach 2,5 Monaten entschied ich mich schlechte Bewertungen bei mehreren Portalen zu schreiben, wo ich den Sachverhalt kurz beschrieben habe und ihn als "unverschämt" oder "frech" genannt. Er hat mir gleich danach eine E-Mail geschrieben, dass die Restbetrag schon überwiesen wurde und er mich auffordert die Bewertungen zu löschen, sonst übergibt er das an einen Rechtsanwalt.
Kann der Rechtsanwalt hier was taugen ? Was könnte mir drohen (Geldstrafe? Abmahnung? Höhe?) ?
Danke im Voraus für die Antworten!
6 Antworten
Du sollst in Bewertungsportalen die Leistungen eines Unternehmens beurteilen, nicht wie sie als Kunden sind.
Wo steht das? Sollte man dort nicht das Unternehmen beurteilen?
Es gibt im BGB den Paragraphen zur üblen Nachrede. Kann ja schon sehr geschäftsschädigend sein, so eine schlechte Bewertung.
Wie ein Gericht urteilen würde ist strittig. Es besteht aber ein gewisses Prozeßrisiko, und wenn Du Pech hast, könnte es sehr teuer werden.
Ich würde an Deiner Stelle die Bewertungen löschen, damit ist der Fall erledigt. Du hast ja keinen Nutzen aus der Bewertung, wirst aber Schaden haben, denn Du wirst Dich damit zumindest auseinandersetzen müssen. Kostet also mindestens Zeit und Energie.
Du wärst nicht der Erste, der wegen einer schlechten Rezension vor Gericht landet. Und das wird dann meist sehr teuer, wenn Du nicht hundertprozentig den Sachverhalt zu Deinen Gunsten nachweisen kannst. Es ist immer besser, sich mit demjenigen selbst auseinanderzusetzen, als für Millionen sichtbar einen negativen Bericht zu erstatten.
Wer recht hat, wird, wenn er es wirklich eiem Anwalt übergeben hat, ein Gericht entscheiden. Hier geht es um mehr als um einen privaten Konflikt. Hier geht es um Verleumdung und Rufschädigung. Ich würde versuchen, die Rezension zurück zu nehmen, auch wenn Du Dich im Recht fühlst.
Das werde ich auch machen, es geht mir ums Prinzip. Er zahlte mir die Rechnung über 2,5 Monate nicht, erst nach der Veröffentlichung der Bewertungen. Die Bewertung lautet ja u.a., dass die Rechnung nicht gezahlt wurde, was auch stimmt.
Wenn alles der Wahrheit entspricht, was du auf den Portalen geschrieben hast und das auch belegen kannst, dann dürfte es kein Problem sein, das so stehen zu lassen.
Wo kann man eigentlich Kunden bewerten?
Bei Google heißt es Rezension. Es bedeutet also nicht, dass man Kunde sein muss, oder?
Wenn er schlau wäre, würde er dich einfach auch bewerten. Für einen SEO-Anbieter bestimmt nichts schönes. Und im Gegensatz zu dir ist er wirklich ein Kunde bei dir.
Also schau lieber, dass der Kunde zufrieden bleibt. Du hast ja nichts davon, ihm Fake-Feedback (nichts anderes tust du denn du bist kein Kunde bei ihm) zu schreiben.
Kann er und wird er nicht, da er mich nie finden wird und er auch im Unrecht liegt. Der Kunde konnte leider nicht zufrieden sein, da er besser wusste als ich, wie ich meine Arbeit machen soll. Ich warne mit dieser Bewertung schließlich andere Kunden und Dienstleister vor sowas. Ich möchte verhindern, dass er zum Beispiel einen anderen Dienstleister nicht zahlt und man sich das Geld über Monate erzwingen muss.
Mach dir doch nicht unnötig Feinde und lerne draus - für Neukunden arbeitet man halt nicht rein auf Rechnung, gerade in dem Bereich nicht. Wird nicht der letzte gewesen sein der so was bringt, zu meiner Zeit hatte ich zeitweise eine Quote von 50% nicht zahlenden Kunden. Damit muss man umgehen lernen. Du wirst die Leute nicht ändern.
Ja, das habe ich auch. Jetzt bevor man die Arbeit anfängt 50% Anzahlung oder gleich ein Vertrag. Ich verstehe solche Leute auch gar nicht, nicht zahlen, frech sein und dann noch meine Ansätze und Strategien kopieren. Ich habe ihn aufgefordert sich bei mir zu entschuldigen und das hat er auch gemacht. Somit ist die Sache gegessen und die Bewertungen werden gelöscht.
Es ist noch die Frage, ob er hier in Vorleistung gehen kann, wenn er mir die 120€ nicht zahlen konnte. Die Eingänge auf mein Konto und E-Mail-Verkehr sind da. Er zahlte erst, als ich die Bewertungen veröffentlicht habe. Somit habe ich doch Recht, oder?