Rechtsanwalt Mumm Coeo Inkasso?

2 Antworten

Das ist natürlich insgesamt unverhältnismäßig. Grundsätzlich gibt es Gerichtsurteile zur Höhe von Mahnbebühren. Die dürfen nicht allzu hoch sein. Leider musst du aber zusätzlich die Kosten Inkasso und Anwälte tragen. Und so ein Anwalt kostet schnell mal EUR 140,00.

Versuch mal einen Widerspruch:

Musterbrief für den Widerspruch gegen eine Inkassomahnung:

Haben Sie eine unberechtigte Forderung von einem Inkassobüro oder einer Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei erhalten, so können Sie den folgenden Musterbrief nutzen, um gegen die Forderung einen ersten Widerspruch einzulegen:

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name des Inkassobüros)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer des Inkassounternehmens)

Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Inkassounternehmens)

 

Angelegenheit (Name des Gläubigers) ./. (Ihr Name)

Aktenzeichen: (Aktenzeichen des Inkassobüros)

Ihre Mahnung vom (Datum) über (Betrag Euro)

Widerspruch gegen Ihre Forderung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Schreiben vom (Datum) fordern Sie einen Betrag in Höhe von (Betrag) von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten/Mahnkosten.

 

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: (An dieser Stelle begründen Sie bitte so ausführlich wie möglich, warum die Forderung des Inkassounternehmens unberechtigt oder falsch ist. Fügen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit Beweise in Kopie anbei, z.B. Kontoauszüge bei bereits bezahlten Forderungen oder bereits von Ihnen verschickte Widerspruchsschreiben an den ursprünglichen Gläubiger. Sie können hier auch Personen als Zeugen benennen etc.)

 

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.

 

Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen werden. 

 

Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/