Rechts Überholen auf zweispuriger Landstraße die abzweigt?

6 Antworten

Wenn man die Wahl "linke oder rechte Spur" als "Einordnen für die zukünftige Fahrtrichtung" ansehen kann, ist es erlaubt, rechts schneller zu fahren als links (das ist dann im Grunde kein Überholen).

  • Ich würde sagen, damit "Einordnen" vorliegt, müsste Folgendes gegeben sein:
  • Richtungspfeile auf den Fahrbahnen, oder
  • ein Schild "Bitte Einordnen" o. ä., oder
  • eine dicke gestrichelte Linie (wie bei Autobahnauf- und -abfahrten) zwischen den Spuren, oder
  • eine "hinreichend kurze" Entfernung zur Teilung der Fahrspuren (wobei da die Frage ist: wie kurz ist das?)

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Die einschlägigen Passagen der StVO sind m. E. die folgenden:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

...

§ 7a Abgehende Fahr-, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer
Vorsicht überholt werden.

...

Anlage 2, lfd. Nr. 70, Zeichen 297: Pfeilmarkierungen

... Erläuterung

Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hallo tonkey04

Das ist wie in der Stadt. Auf Fahrstreifen die in verschiedene Richtungen führen können unterschiedliche Geschwindigkeiten gefahren werden- Man kann also rechts schneller fahren als links. Das ist nicht rechts überholen sondern rechts vorbeifahren

Gruß HobbyTfz

Nabend,

meines Erachtens ist in dem von dir beschriebenen Sachverhalt ein Rechtsüberholen nach §41 (1) StVO möglich. Aus Anlage 2 zur StVO ergibt sich zu VZ 297 (Pfeilmarkierungen):

Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen
nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen
auch rechts überholt werden.

Daher darfst du Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, rechts überholen, SOFERN entsprechende Markierungen vorhanden sind.

Gruß

Yaffe

So wie ich das kenne kommt es darauf an wie die gestrichelte Linie zwischen diesen Fahrspuren ist. Wenn es eine breite Linie ist darf man rechts schneller fahren. Wenn es eine normalbreite Linie ist darf man rechts nur schneller fahren wenn durch stockenden Verkehr auf der Linken max 60Km/h gefahren wird und dann mit höchstens 20Km/h schneller.

Ich würde sagen, da es in "zwei" Richtungen geht ist das möglich.