rechtlicher Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Baurecht?

3 Antworten

Die Flächennutzungspläne legen für das gesamte Gebiet der Gemeinde fest, wo welche Bebauungspläne aufgestellt werden können. Aber nur die Bebauungspläne sind für die Bürger rechtswirksam; der Flächennutzungsplan bindet nur die Behörden. Ein Grundstückseigentümer kann somit nicht erfolgreich gegen Darstellungen des Flächennutzungsplanes klagen. Dies ist die grundsätzliche Unterscheidung; selbstverständlich gibt es im Einzelfall (z.B. im Außenbereich) differenziertere Regelungen.

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kiss96 hat die Frage -meiner Auffassung nach- zutreffend beantwortet.

Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.

Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.

Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.

Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51 53894 Mechernich

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Nach § 5 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeinde für ihr gesamtes Gebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen, der die tatsächliche bzw. beabsichtigte Nutzung darstellt. Der Flächennutzungsplan hat in der Regel keine Außenwirkung und ist vom Bürger nicht angreifbar, da er keine Satzung darstellt. Aus dem Flächenntzungspläne werden Bebauungspläne als Satzung entwickelt, die konkrete Festsetzungen enthalten. Bebauungspläne (§ 8 ff BauGB) sind Satzungen, die u. a. mit einer Normenkontrollklage angegriffen werden können. Einen Anspruch auf Bauleitplanung besteht für den Bürger nicht (§1 Abs. 3 BauGB).