Rechtliche Seite bei “privatem“ Beritt?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Reitlehrer und Bereiter sind keine geschützen Berufe, d.h. jemand, der den Beruf ausübt, muss keine besondere Ausbildung irgendeiner Art vorweisen. Somit ist sie genauso Reitlehrerin oder Bereiterin wie ein Pferdewirtschaftsmeister es ist.

Wenn die Versicherungen sie versichern, ist diesbezüglich alles genauso wie beim Pferdewirtschaftsmeister (um bei diesem Beispiel des "Gelernten Bereiters" zu bleiben). Es gibt schon Versicherungen, die einen Kenntnisnachweis verlangen, denn es könnte sich jemand, der noch nie mit einem Pferd zu tun hatte, genauso als Reitlehrer sein Geld verdienen wollen und da ist die Schadenswahrscheinlichkeit dann doch höher. Aber das ist Sache der Versicherung, ob sie den verlangt oder nicht.

Dieser Beritt ist NICHT PRIVAT, wenn die Bereiterin das alles angemeldet und versichert hat. Privater Beritt ist, wenn irgendein Einstellerkollege das Pferd reitet. Das wird dann gehandhabt, wie eine Reitbeteiligung, wobei derjenige kein Geld nehmen darf, sonst kommt er in den Bereich Schwarzarbeit, aber das ist ja ein komplett anderes Thema.

Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung muss der Bereiter selbst abschließen. Es kann aufgrund des Berufsrisikos schwierig sein, wirklich alles zu vernünftigen Sätzen zu bekommen, aber es gibt Versicherungen.

Die Reitlehrerversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die meines Wissens Schäden an den anvertrauten Schülern (Menschen und Pferde) sowie an Dritten (Berittpferd tritt gegen irgendein geparktes Auto eines Unbeteiligten) deckt.

Hallo, Danke - jetzt ist mir einiges klarer. Mit “privat“ meinte ich eben, dass die Frau nicht hauptberuflich Pferde bereitet. Angemeldet ist das alles, meine Freundin bekommt immer eine Monatsrechnung und wie gesagt, RL-Versicherung ist vorhanden. Und die Haftpflicht meiner Freundin schließt Fremdreiter mit ein. Dann sollte das man ja alles sauber sein. 

@onuzz

Das mit dem Fremdreiter ist nur interessant, wenn z.B. Du oder eine Reitbeteiligung reitet. Wenn das Tier irgendwas anstellt an Sachen unbeteiligter Dritter, während die Bereiterin drauf sitzt, muss ihre Berufshaftpflichtversicherung greifen bzw. die darin enthaltene Hüteversicherung, weil ein Dienstleistungsverhältnis vorliegt. Der Fremdreiter deckt nur Schäden, die von nicht-Dienstleistern und nicht dem Versicherten gegenüber Dritten entstanden sind.

Ob man etwas als Haupt- oder Nebenberuf ausübt, ist egal. Der Umsatz, den man macht, spielt bestenfalls beim Beitrag zu den Berufsversicherungen eine Rolle, meist aber nicht mal da.

@Baroque,

um solche Fragen beantworten zu können, muss man wissen ob es sich um eine gewerbliche oder unentgeltliche Tätigkeit handelt. Außerdem welcher Vertrag zwischen der Eigentümerin des Pferdes  und der Reitlehrerin besteht.

Wenn diese Fakten nicht bekannt sind, können alle gegebenen Antworten falsch sein - auch deine!

@Apolon

Das ist doch bekannt?!? Aus der Beschreibung ging eindeutig hervor, dass es sich um einen gewerblichen Beritt handelt.

@Baroque

Aus dem Fragetext - nein.

Meine Freundin hat ihr Pferd momentan in Beritt bei jemandem, die das nur nebenbei macht.

Aber er hat zwischenzeitlich ja meine Fragen beantwortet und da hat er mitgeteilt dass die Frau ein Gewebe hat.

@Apolon

@Apolon: alles, was für Geld gemacht wird, fällt unter gewerblich. Da zählt nicht wie viele Pferde oder was genau sie macht. Sie nimmt Geld für den Beritt, somit ist es eine gewerbliche Handlung.

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe in Industrie und Handwerk sowie diverse dienstleistende Einrichtungen und Betriebe. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Guten Morgen, da kannst Du dich bei den Versicherungen erkundigen, die können Dir konkret sagen was richtig ist, lieben Gruß

Sorry - aber mit diesen wenigen Informationen, kann man solch eine Frage nicht beantworten.

@Apolon

Natürlich geht dass, warum Romane schreiben?

Das Pferd hat normalerweise auch eine Haftpflichtversicherung, in dieser Versicherung müssen Fremdreiter mit eingetragen sein - ist dies nicht der Fall, sollte sie das schnellstmöglich nachholen.

Denn je nach Situation haftet die Versicherung der Reiterin oder des Pferdes und wenn Fremdreiter nicht versichert sind, dann haftet deine Freundin aus eigenem Geldbeutel dafür.

Das ist FALSCH! Der Fremdreiter bedeutet:

Richtet ein Pferd Schaden gegenüber einem Dritten an, nehmen wir als Beispiel, es drückt sich zur Seite, weil ein großer LKW vorbei will, der ihm nicht geheuer ist und tappt dabei mit dem Huf gegen ein Auto, dann ist ohne Fremdreiter die Haftpflichtversicherung nur dann zur Begleichung des Schadens verpflichtet, wenn der Halter selbst das Pferd geritten / geführt / ... hatte bei Entstehung des Schadens. Hatte jemand anders das Pferd in Arbeit, ist das nicht mit eingeschlossen. Dies gilt NICHT für Dienstleister! Bei denen muss deren Hüteversicherung einspringen (Reitlehrerhaftplichtversicherungen enthalten sowas normalerweise).

Ein Unfallschaden an beispielsweise eine Reitbeteiligung oder an einer Bekanntschaft, die man mal reiten lässt ist NICHT über die THP versichert. Den trägt die Person selbst.

Meine Freundin hat ihr Pferd momentan in Beritt bei jemandem, die das nur nebenbei macht.

Soll dann wohl bedeuten, diese Frau soll das Pferd ausbilden?

Die Frau hat keine Ausbildung in Richtung Beritt, reitet u. arbeitet mit den Pferden aber nicht schlecht.

Und hier stellen sich mir die ersten Fragen:

1. hat die Frau für diese Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung?

2. Oder macht sie dies unentgeltlich?

3. welcher Vertrag besteht zwischen deiner Freundin und dieser Frau?

 

1. Ja, hat sie. Es erfolgt alles auf Rechnung, womit auch 2. beantwortet ist. 3. Die haben einen Berittvertrag, welche Art Vertrag das ist, weiss ich leider nicht - Dienstvertrag?

@onuzz

Dann benötigt die Dame eine entsprechende Haftpflicht, denn wenn sie einen Schaden verursacht haftet sie.

Für eigene Schäden sollte sie die entsprechende Absicherung haben, hat mit der Tierhalterin überhaupt nichts zu tun.

Ist vergleichbar, wenn ein Handwerker Dachdecker bei seiner Tätigkeit von deinem Hausdach fällt, ist es ebenfalls sein Problem.

Es sei denn, du hättest ihm ein Bein gestellt.

@Apolon

Sie hat eine RL- Haftpflicht

@onuzz

Dies besagt so nichts. 

Aber hat mit euch ja nichts zu tun, fehlen Absicherungen in ihrem Vertrag haftet sie mit ihrem Privatvermögen.

Zum einen: nein, deine Freundin ist im Normalfall nicht haftbar, wenn der Bereiterin was passiert. Um das aber restlos abzusichern, würde ich mir den Versicherungsnachweis zeigen und kopieren lassen. Ebenso würde ich mir auch eine Gewerbeanmeldung vorlegen lassen, um nicht "schwarz" zu bezahlen (kann übrigens blöd ausgehen). Ohne diesen Nachweis sieht das aber anders aus! Denn sollte es vor Gericht gehen, warum auch immer, und sind keine Rechnungen und keine Gewerbeanmeldung vorhanden, fällt dies unter Privat und somit wäre automatisch entweder deine Freundin dran oder deren Tierhalterhaftpflicht, die sich sicherlich mit Händen und Füßen wehren wird.

Zum anderen: wenn diese Bereiterin ein Gewerbe hat, hat auch sie eine Haftpflicht in der sie abgesichert ist und nicht selbst regresspflichtig gemacht wird. Auch hier würde sich anbieten, sich diese Versicherung vorlegen zu lassen.

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Mir sind durchaus professionelle Bereiter bekannt und auch an meinem Hof tätig, auch habe ich selbst Pferde im Beritt. Ein Nachweise für o.g. Versicherungen ist für mich immer Pflichtbeigabe bei einem Bewerber.