Rechtliche Konsequenzen bei einfuhr von Replikaten aus dem Ausland
Hallo, Ich fang mal direkt an den Sachverhalt zu erläutern. Ich habe mir aus China 1x Apple Handy, 2x Samsung Handys und Kopfhörer bei einem Händler aus China bestellt. Mir war bewusst dass die Waren bei dem niedrigen Kaufpreis etwa 400 Euro für alles zusammen nachgemacht war, habe aber geglaubt das ich als Privatperson eine bestimmte Menge importieren darf, dies ist falsch dies weiß ich nun. Also das Paket wurde vom Zollabgefangen und ich wurde hin bestellt. Die Beamten ließen mich das Paket öffnen und hatten sofort Verdacht, da der Kaufpreis noch niedriger von den Chinesen angesetzt war als ich bezahlt hatte. Tja, die Ware wurde beschlagnahmt und auf Fälschung überprüft. Es handelt sich um Fälschungen. Der Zöllner hat mir am Telefon gesagt das ich ein Schreiben von Samsung bekomme bezüglich der Einfuhr von den Handys?
Welche Strafe erwartet mich nun? Es lohnt sich bestimmt Vorkehrungen bezüglich meines Vermögens zu treffen wenn ich nachher utopische Summen zahlen muss. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, dies nehme ich mal vorweg.
Bin 18, Schüler, mageres Einkommen.
5 Antworten
Da kann auch eine Summe über 10.000 € rausspringen. Apple und 2 x Samsung. Du must halt abwarten bis dich das Urteil erreicht. Du hast noch Jahre Zeit um die Summe aufzubringen. Der GV kommt halt ab und an vorbei.
Die ganzen Abmahner leben von Leuten, die das für Quatsch halten.
Du musst vorrangig erstmal Vernichtungskosten der Sachen zahlen (wenn noch nicht getan, kommt aber meist hinterher als Schreiben) (das sollte vom Geld her noch gehen mit so ca 100 / 200 €) Wenn Samsung darauf eingeht dann kommt noch eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletztung. Auf die am Ende Gefängnis oder auch eine Geldstrafe steht (bei Ersttäterschaft eher mal ne Geldstrafe...aber da sind wir im Bereich 2000 € aufwärts)
Unfug.
...habe aber geglaubt das ich als Privatperson eine bestimmte Menge importieren darf...
Glauben ist gut, aber in solchen Fällen ist Wissen besser. Der Zoll hat eine informative Webseite, wo man sich umfassend über solche Dinge informieren kann. Im Gegensatz zum tolerierten Mikroimport gefälschter Markenartikel im Reiseverkehr gibt es im Postsendeverfahren nämlich keinerlei Ausnahmen.
Strafrechtlich hast Du im Gegensatz zu Fakekäufern in unseren Nachbarländern wie z.B. Frankreich oder Italien keine Post vom Staatsanwalt zu erwarten. Aber die Rechtsvertreter von Apple und Samsung sehen ihren Part nicht so locker. Was Dich da erwartet kannst Du den einschlägigen Abmahnwarnern entnehmen. Hier mal allgemeine Hinweise zum Verfahren.
http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/brief-zoll-aussetzung.htm
Was du "Replikate" nennt, nennt der echte Hersteller "Produktpiraterie". Dass die Ware eingezogen und vernichtet wird, hast du ja bereits erlebt. Die Reaktion von Samsung wirst du noch bekommen. das wird jedenfalls nicht billig.
Sei froh, wenn du dann in die private Insolvenz gehen kannst.
Habe ich auch andere Optionen?
Nein, das geht alles seinen Gang
Die Ware wird eingezogen und vernichtet. Zusätzlich erhältst Du eine Unterlassungserklärung vom Markenrechtsinhaber. Die Kosten für dessen Anwalt zahlst Du, meist ein paar hundert EUR.
Sonst passiert nix.
selten so einen Quatsch gelesen.