Rechtliche Grundlagen einer Öffentlichen Veranstaltung
Guten Tag liebe Community,
zwei Freunde und Ich haben vor eine Party zu veranstalten. Dazu wollen wir einen ehemaligen Club mieten, einige DJ's buchen und Getränke verkaufen. Ebenfalls wird es so etwas wie "Eintritt" als Unkostenbeteiligung geben.
Da wir alle recht jung sind (18 und 19 Jahre alt) haben wir wenig Erfahrung was es heißt so etwas zu veranstalten. Der Organisatorische Teil ist kein Problem nur geht es uns um Sachen wie Anmeldung bei Polizei und Ordnungsamt und um eventuelle Besteuerung von unter Umständen bestehenden Einnahmen.
Zu der Veranstaltung würden wir cirka. 200 - 400 Leute erwarten. GEMA spielt bei uns meines Wissens keine Rolle, da die DJ's verschiedene selbst erstellte mixe abspielen werden (Falls ich mich Irre bitte ich um Verbesserung).
Ich bitte euch auch etwaige Verpflichtungen an die wir nicht Gedacht haben aufzuführen, schließlich soll die Veranstaltung ja gelingen und uns nicht im Nachhinein teuer zu stehen kommen.
Vielen Dank
5 Antworten
ihr solltet auf jedenfall eine Haftpflochtversicherung für diese Veranstaltung abschliesen, denn ihr seid als Veranstalter für alle schäden erstmal haftbar, bis der Schuldige gefunden wird. Die Gema ist für euch ein Thema da ihr Eintritt verlangt. also solltet ihr euch mit genauen Angaben (Raumgröße, Playlist der DJs bei der Gema erkundigen. Vorsicht bei der Gästewahl. Solltet ihr Jugendliche unter 18 Jahre reinlasssen müsst ihr euch an das Jugendschutzgesetz halten mit allem was dazu gehört. Beim Verkauf von kleinen Speissen wird es heikel wegen Hygienevorschrift und Kühlkette. Eine Schankerlaubnis, genügend Parkplätze und WCs habt ihr wohl da ihr in einem Bewirtschafteten Club das ganze abhaltet.(er ist doch noch ok......) Ich rate euch, zum Ordnungsamt zu gehen und dort euch genau zu informieren
Euer Abend ist wohl schon vorbei, hier aber noch etwas Infos für diejenigen, die dasselbe vorhaben:
Man muss vorher die DJs fragen, ob die Musik tatsächlich GEMA-Frei ist. Dies ist nämlich nicht immer der Fall.
Falls ja, muss man eine (vorläufige) Liste aller Musikstücke, die an dem Abend gespielt werden, an die GEMA schicken und nach dem Abend die entgültige Liste aller Musikstücke. Die Liste muss die vollständigen Namen der Komponisten enthalten ggf. mit Geburtsdatum, -ort und Anschrift, falls es Namensgleichheiten mit GEMA-Komponisten gibt.
Leider ist die GEMA sehr schnell, wenn es darum geht, zu kassieren - selbst dann, wenn die Urheber der Stücke definitiv kein Geld von der GEMA bekommen. Wenn man da etwas falsch macht, ist man ruck zuck sehr viel Geld los!
Hallo, Du solltest einen Gestattungsantrag stellen. Ohne Gewerbe könnte es zu Problemen kommen. Kosten für die Gema sind auf jeden Fall zu berücksichtigen. Es gibt Gema frei Musik. Die will aber keiner hören. Viel Erfolg. Peter
Hier könnt ihr mal mehr dazu lesen: http://www.eventfaq.de/oeffentliche-oder-private-veranstaltung/
Ich denke. als Übersicht ist das ganz gut und wenn ihr fragen habt, könnt ihr da auch die Profis befragen.
Sobald ihr das ganze als Öffentliche Veranstaltung deklariert, steht die GEMA vor eurer Tür. (sinnbildlich gesprochen)
Ihr braucht (also an was ich denke) eine Ausschankgenehmigung für den Abend. Meldet das ganze lieber bei Polizei und Ordnungsamt an.
Und ansonsten macht euch bei euren örtlichen Behörden schlau. Nicht das ihr dann doch irgendetwas vergesst.
Wenn ihr euch nur bei einer Behörde schlau macht, könnt ihr die Behörde nicht für verantwortlich machen wenn ihr doch was vergessen habt, nur weil diese Behörde es euch nicht gesagt hat.