Rechtliche Grundlage des "Nachsitzens"
In Deutschland ist das "Nachsitzen" in den Schulgesetzen der Länder geregelt. ****1) Allgemein:**** 1.1) Das Nachsitzen als eine Erziehungsmaßnahme (Strafe) Eine Einschränkung der Freiheit als Strafe darf in Deutschland nur ein Gericht beschließen. Jedoch IST das Nachsitzen eine Freiheitsberaubung der Schüler ("Freiheitsberaubung" 239§ StGB), da der Tatbestand einer Freiheitsberaubung eine „Handeln gegen oder ohne den Willen des betroffenen voraussetzt“. Die Schule schränkt (und zwar gegen den Willen des Schülers) das Recht auf die freie Fortbewegung des Schülers ein. 1.2) Das Nachsitzen als Nachholen versäumten Schulstoffes (z.B. nach Schwänzen etc.) Das Nachsitzen als Nachholen Schulstoffes ist erlaubt, da es nur eine "Hilfestellung" für den Schüler ist.
2) Beispiel Bayern In Bayern ist Nacharbeit eine sonstige Erziehungsmaßnahme nach § 16 Abs.3 der Schulordnung für die Gymnasien (GSO) [...] [Wikipedia] Demnach dürfen in Bayern nur Gymnasiasten nachsitzen.
Was meint ihr dazu? Ist das Nachsitzen zulässig? PS: Ich bin seit kurzem kein Schüler mehr :-)
2 Antworten
Die Schüler werden ja nicht körperlich am Verlassen der Schule gehindert (eingesperrt o.Ä.), deswegen liegt keine Freiheitsberaubung vor.
"(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt,[...]" (§239 StGB, Abs. 1)
Als erzieherische Maßnahme oder als Lernmaßnahme aufgrund mutwilliger Versäumnisse sollte es erlaubt sein