Rechtliche Grundlage bzgl. des Zweitnamens, muss bei der Krankenkasse der Zweitname angegeben werden?

3 Antworten

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Soweit ich weiß muss der Zweitname angegeben werden wenn zwischen dem ersten und dem zweiten Namen ein Bindestrich ist. 

ZB Ernst-Günther, dann muss der zweite Name immer angegeben werden

Bei Ernst Günther nicht. 

Frag doch sonst mal am Standesamt oder Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt nach, die sollten es dir ganz genau beantworten können. 

Bei den Anmeldedaten da sollten alle Namen angegeben werden. Später, wenn du anrufst, musst du natürlich nicht mehr alle Namen wiederholen. Aber für die Statistik, die Anmeldung und die Formalitäten, da ist es schon erforderlich, dass alles bekannt gegeben wird.

so wie es in deinem Personalausweis steht musst du deine Personalien angeben