Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

5 Antworten

Fürsorgepflicht

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und erstreckt sich sowohl auf die Gesundheit als auch auf die vom Arbeitnehmer eingebrachten Wertsachen. Wenn die Mitnahme persönlicher Gegenstände an den direkten Arbeitsplatz nicht gestattet oder nicht möglich ist, müssen abschließbare Schränke vorhanden sein. Arbeitnehmern mit zur Verschmutzung des Körpers führenden Tätigkeiten sind Duschen zur Verfügung zu stellen. Die regelmäßige Reinigung der Toiletten gehört ebenfalls zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.

Ein wesentliches Element der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers besteht darin, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten. Sowohl die täglich maximal zulässige Arbeitszeit als auch der Abstand zwischen zwei Schichten ist gesetzlich geregelt; Ausnahmen sind nur in absoluten Notfällen möglich. Bei erkennbarer Erkrankung eines Beschäftigten hat der Arbeitnehmer auf ihn einzuwirken, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt.

Wiedereingliederung

Nach einer längeren Erkrankung muss dem Arbeitnehmer ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement angeboten werden. Dieses beinhaltet ein Beratungsgespräch sowie die Prüfung, ob auch betrieblich verursachte Umstände zur Erkrankung geführt haben.

Quelle: http://arbeits-abc.de/die-pflichten-des-arbeitgebers-gegenueber-dem-arbeitnehmer/

Das ist unterschiedlich. Zum Beispiel bei einem Verbeamteten Beruf oder ähnlichem. Was er dir im Detail schuldig ist, und welche Pflichten du gegenüber ihm hast steht sicher gelistet in deinem Arbeitsvertrag ;)

Also allgemeine Pflichten sind zum Beispiel:

Der Mindestlohn (in Deutschland derzeit 8,50 € )

Und falls du einen Arbeitstag von 8 Stunden hast, muss er dir eine halbe Stunde Pause zusprechen.

Das ist unterschiedlich. Zum Beispiel bei einem Verbeamteten Beruf oder ähnlichem

Hier wurde das Thema verfehlt.

Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber !

 

@Apolon

Hier wurde sowieso das Ziel verfehlt, denn die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind immer gleich und nicht wirklich eng an die Berufszweige geknüpft.

Sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus der allgemeinen Gesetzgebung ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verpflichtungen.

Während einige Pflichten des Arbeitgebers allgemein als bekannt angesehen werden können, sind andere nur wenig im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.

Bezahlung

Eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers ist die Bezahlung des vereinbarten Lohnes, dessen Höhe gesetzliche Regeln wie den in vielen Branchen geltenden Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Die pünktliche Auszahlung des Geldes ist ebenso ein Element der Leistungspflicht wie die korrekte Berechnung. Wenn statt eines festen Gehaltes die tatsächlich geleistete Arbeitszeit vergütet wird, muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass diese korrekt erfasst wird.

Geldschulden sind laut Gesetz Bringschulden. Wenn der Arbeitnehmer vergessen hat, seine neue Bankverbindung mitzuteilen, muss ihm der Betrag so schnell wie möglich erneut überwiesen werden. Die Übertragung in den nächsten Monat ist nicht zulässig.

Ebenso muss eine irrtümlich zu gering ausgefallene Überweisung umgehend korrigiert werden; bei Bagatellbeträgen kann die Übertragung in den Folgemonat nur vorgenommen werden, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmt. Die Pflicht zur Bezahlung umfasst auch die Gewährung bezahlten Urlaubs sowie die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.

Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abführen

Beiträge zur Sozialversicherung sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu bezahlen. Die technische Durchführung der Abfuhr von Sozialabgaben und der Lohnsteuer nimmt der Arbeitgeber vor.

Den Mitarbeiter gemäß des Arbeitsvertrages einsetzen

Der Angestellte hat nicht nur die Pflicht, seine vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, sondern auch das Recht, angemessen beschäftigt zu werden. Falls die Beschäftigung wegen eines vorübergehenden Ausfalls einer Maschine unmöglich ist, muss der vereinbarte Lohn dennoch bezahlt werden, da das Risiko der Verfügbarkeit benötigter Arbeitsgeräte der Arbeitgeber trägt.

Ebenso muss sich der Arbeitgeber an die vereinbarten Arbeitszeiten handeln, sofern der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich Flexibilität vorsieht. Aber auch bei flexiblen Arbeitszeiten ist die rechtzeitige Vereinbarung der Dienstzeiten zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern erforderlich.

Falls der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine eigentliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist er im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens zu versetzen.

Betriebsrat zulassen

Die Gründung eines Betriebsrates gehört zu den Grundrechten der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die entsprechende Wahl zulassen und den Mitgliedern des gewählten Gremiums die Ausübung ihres Amtes ermöglichen. Ebenso hat jeder Arbeitnehmer das Recht, den Betriebsrat während der Arbeitszeit aufzusuchen.

Urlaub genehmigen

Die Urlaubsplanung erfordert eine innerbetriebliche Absprache, damit nicht übermäßig viele Beschäftigte gleichzeitig ihren Urlaub beantragen. Die Ablehnung eines Urlaubsantrages aus dringenden betrieblichen Gründen ist zwar grundsätzlich möglich, die betriebliche Notwendigkeit darf jedoch nicht fahrlässig verursacht werden. Somit muss der Arbeitgeber genug Mitarbeiter beschäftigen oder zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bereit sein, um auch bei einer überdurchschnittlichen Krankheitsquote Urlaub genehmigen zu können.

Das Arbeitsgerät zur Verfügung stellen

Grundsätzlich stellt der Arbeitgeber die benötigten Arbeitsgeräte zur Verfügung. Ausnahmen sind möglich, falls eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird und der Arbeitgeber eine angemessene Ausgleichszahlung zahlt. Wenn eine Arbeitsschutzbekleidung vorgeschrieben ist, hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass diese getragen wird.

Datenschutz gewährleisten

Der Arbeitgeber verfügt über eine Vielzahl unterschiedlicher Daten seiner Arbeitnehmer. Diese dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu welchem sie ermittelt wurden. Eine Weitergabe der Daten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht möglich, Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Das Verbot der Weitergabe persönlicher Daten betrifft nicht nur deren Übermittlung an Dritte, sondern schließt die ihre unnötige Bekanntmachung an weitere Dienststellen des Unternehmens ein. Wenn der Mitarbeiter selbst mit sensiblen Daten umgeht, muss er ausdrücklich auf den Datenschutz verpflichtet werden. Des Weiteren besteht die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, welcher Verstöße gegen den Datenschutz verhindert oder zumindest aufdeckt.

"(Wenn es geht Sauber gelistet hinschreiben)"

Damit du es sauber gelistet gleich in deine Hausaufgabe übertragen kannst? Lies es dir wenigstens vorher durch und versuche heruaszufinden, was das jeweils bedeutet.....

Sauber gelistet findest du das in deinem Fachbuch der Berufsschule. Lesen kannst du ja wohl