Rechte der Versicherungen

7 Antworten

Nö, musst Du nicht, aber Du wirst die Gesellschaft auch nicht daran hindern können, Deinen Vertrag beim nächsten Schaden, oder auch jetzt zu sanieren, sprich zu kündigen.

Was wiederum für Dich bedeutet, dass Thema Versicherung ist zumindest in dieser Sparte für Dich ersteinmal vermutlich Geschichte, sprich Dich wird keine andere Gesellschaft mehr aufnehmen.

Hintergrund, Du musst bei neuem Antrag den Vorversicherer angeben und auch wer den Vertrag gekündigt hat, danach kommt dann ggfs. die Vorversichereranfrage, sprich es werden die Schäden der letzten 3--5 Jahre angefragt. Die meisten Gesellschaften gliedern allerdings bei der Antwort die Schäden nicht nach Jahren auf, sondern geben die Gesamtschadenssumme und Schadensanzahl über die gesamte Vertragslaufzeit raus, Folge daraus der neue Versicherer wird dankend ablehnen.

Verschweigst Du den Vorversicherer und es kommt im Laufe der Recherche beim nächsten Schaden raus, wird der Schaden abgelehnt und der Vertrag rückwirkend aufgehoben, ggfs. Betrugsanzeige erstattet.

Nein! Es dürfen nur Personen mit Haussuchungs- oder Haftbefehl deine Wohnung gegen deinen Willen betreten. Die Versicherung kann höchstens andere Zwangsmaßnahmen wie z.B. Kündigung der Versicherung ankündigen. Aber warum sollte sie das machen. Du kannst eine Kopie des Mietvertrags schicken, die auch Auskunft über die Größe gibt und die Anzahl der darin wohnenden Personen und fertig!

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, er hat von mir die Zustimmung für so einen Besuch im Vertrag. Das wird doch heute allein vom Innendienst und per Pauschale ermittelt. Und wer über die Matte darf, bestimmt doch immer noch der Bewohner, oder?

Nein, auf gar keinen Fall?

Du bestimmst selbst wie, und wie hoch Du Deine Wohnung Hausratversicherst.

Nur im Schadensfall prüft evtl. ein Gutachter (bei größeren Schäden), ob Du nicht vielleicht unterversichert bist, und die Versicherung deshalb weniger leisten muss.

Es schadet zwar nicht seine Versicherungen ab und an mal überprüfen zu lassen, ob sie noch zeitgemäß sind, oder ob es zwischenzeitlich bessere Tarife mit besseren Leistungen gibt, die evtl. sogar günstiger sind, aber einen Versicherungsvereter ins Haus lassen musst Du nicht.

Sollte Dein Vertrag in irgendeiner Weise gefährdet sein, teil Dir das Deine Versicherungsgesellschafft schriftlich mit.

Nein das brauchst du nicht. Lass dich mal von einem Versicherungsmakler nicht Versicherungsvertreter beraten.