Was gibt es für Rechte beim Privatverkauf von Fahrrädern?
Guten Tag Leute ich habe vor ein paar Tagen mein Mountainbike verkauft bei eBay Kleinanzeigen das Fahrrad ist gebraucht und mehrere Jahre alt und in der Beschreibung habe ich aus Erfahrung geschrieben ohne Garantie bzw Rücknahme wegen Privatverkauf. Dann waren die bei uns haben es sich angeguckt sind Probe gefahren, die Gänge müssten eingestellt werden das habe ich auch vor Ort gesagt, die Probefahrt war sehr gut meinte sie und sie hat das Fahrrad gekauft und heute ruft sie an und meint dies und das funktioniert nicht, und sie möchte das Fahrrad gerne zurück geben, hat sie das Recht dazu ? Den ich habe alles gezeigt und sie hat es vor Ort gesehen und ist Probe gefahren und war zufrieden damit. Wer ist im Recht und muss ich das Fahrrad zurück nehmen ? Nein oder ? Den es ist ein privatverkauf und gekauft wie gesehen oder ? Habe halt Angst nicht das etwas mit Polizei kommt wegen den 120€ deswegen frage ich euch Mit freundlichen Grüßen und Danke
3 Antworten
Du bist im Recht. Sie haben es gesehen und getestet. "Wie gesehen, so verkauft!"
Da Geld für den Anwalt wirft sie umsonst aus dem Fenster
Es gibt Fälle, wo auch ein Privatverkauf zurückgenommen werden muss,. Bei deinem Verkauf ist das aber nicht der Fall!
(Arglistige Täuschung)
Beim privaten Verkauf gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit. Das gilt natürlich für alle Verkäufe. Mit deinem Fahrrad hat das nichts zu tun.
Das bedeutet sie kann nichts machen bzw ich bin im Recht oder ? Die labert vonwegen sie hätte einen Anwalt eingeschaltet
Du bist vollkommen im Recht, sie kann hier nichts machen.