Rechte bei einer Fahrzeugkontrolle?
Darf ich aus dem Auto direkt aussteigen wenn die polizei mich anhält oder erst mit deren erlaubnis? Und dürfen sie in meinen Kofferraum und Handschuhfsch reinschauen?
Bitte und seriöse antworten!!!
8 Antworten
Hallo,
aussteigen darfst du sofort, ich empfehle nur, nicht ruckartig auf den Kollegen zuzuspringen :D (nicht, dass er sich erschrickt).
In den Kofferraum und in das Handschuhfach dürfen wir nur schauen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sich darin Gegenstände befinden, welche du nicht haben darfst - Waffen, Betäubungsmittel etc. Anhaltspunkte könnten z.B. sein, dass du selber unter dem Einfluss von Betäubungsmittel fährst... da ist es dann durchaus wahrscheinlich, dass auch sonst noch irgendwo Substanzen in deinem Fahrzeug sind.
Wenn du aber z.B. dein Warndreieck und deinen Verbandskasten vorzeigen sollst und du dieses aus deinem Kofferraum holst, darf der Kollege selbstverständlich auch in den Kofferraum schauen (allein schon aus Eigensicherung, nicht dass du darin eine Waffe versteckt hast)... aber eben nicht durchsuchen. Das wie gesagt nur bei einem konkreten Verdacht.
Das ist aber Unsinn. Ins Handschuhfach wurde bei mir noch nie geschaut. Und in den Kofferraum auch nicht immer. Und wenn, haben sie vorher gefragt, ob ich damit einverstanden bin.
Komisch, bei mir wollte noch kein Polizist ins Handschuhfach schauen... Kofferraum, naja weil da der Verbandskasten ist, aber ich denke Handschuhfach doch eher nur, wenn sie nen Verdacht haben. (Den sie bei dir ja scheinbar haben, wenn das bei dir normal ist.)
und das wissen Sie aufgrund Ihrer Erfahrung mit 1000 Polizeikontrollen?
Nein oder? Also maßen Sie sich nicht an zu urteilen was die Kollegen "immer" tun und was nicht.
Das Fahrzeug wird dann durchsucht wenn es entweder zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung geboten, nötig und erlaubt ist oder wenn es der Fahrzeugführer freiwillig gestattet. Alles andere wäre in der heutigen Zeit - wo viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung haben und aus Prinzip mal geklagt wird - für die Polizisten mit Problemen verbunden.
Ist doch Blödsinn, hab ich z.B. noch nie gemacht und auch keiner meiner Kollegen - außer wenn wir Anhaltspunkte hatten.
Wenn das bei dir immer überprüft wird, liegt das Problem vielleicht nicht an der Polizei, sondern an deinem Auftreten?
Und was wenn ich ausrüstung im fahrerraum habe und nicht im kofferraum und der polizist will trotzdem in meinen kofferraum reinschauen, muss ich das trotzdem öffnen?
Nein, musst du nicht. Ich habe es jedoch immer getan. Warum auch nicht, was liegt da schon drin?
Nein, in dem Fall nicht cary. Außer wie Assassine Conno ergänzt hat im "Grenzbereich" dazu zählen - zumindest bei uns in Bayern laut unserem Polizeiaufgabengesetz auch die Flughäfen (+30km Umkreis).
nicht zu vergessen: die Bundespolizei darf auch zur Verhinderung oder Unterbindung von illegaler Einreise ins Auto schauen ;) (30km Bereich) und der Zoll darf auch immer...
Um aus dem Auto auszusteigen brauchst du keine Erlaubnis. Grundsätzlich kannst du es also, wenn nicht, wird es der Beamte schon sagen. Allerdings würde ich nicht ruckartig aussteigen oder dem Beamten die Tür an den Kopf knallen...
Ob die Beamten gegen deinen Willen in Handschufach oder Kofferraum schauen dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab. Deshalb weder ja noch nein. Der Kontrollgrund und der Kontrollort sind ausschlaggebend.
.... es könnte soooo einfach sein.....
-Anhalten
-Motor aus
-Innenbeleuchtung an (nachts)
-Hände aufs Lenkrad (wo man sie sehen kann)
sorry - das war ja in den USA...
Stell dir doch einfach mal vor, du stehst auf der anderen Seite der Kontrolle...
was hättest du gerne, und was würde dich nervös machen?
Dann hast du eigentlich schon einen vernünftigen Ansatz für dein Verhalten.
Und wenn sie in meinen Kofferraum oder mein Handschuhfach schauen möchten - so what? Hab da weder Waffen noch Leichen versteckt...
Ich fühle mich da auch nicht in meinen Rechten eingeschränkt...
Ich will die Kontrolle einfach nett und unkompliziert hinter mich bringen.
Und was die Cops sicher nicht brauchen, sind Belehrungen über meine Rechte, Hinweise auf meinen Freund den Polizeipräsident, den Landrat oder sonstige "wichtige" Persönlichkeiten....
... lass sie doch einfach ihren Job machen
..... es könnte soooo einfach sein......
Die Polizei ist Chef im Ring und du mußt machen, was die sagen! Auch wenn dein Verhalten nicht strafbar sein würde, darf die Polizei ihre Anweisungen mit Zwang (Gewalt) durchsetzen. Und ja: sie dürfen in dein Handschuhfach und Kofferraum schauen, da dein Auto rechtlich ein mitgeführter Gegenstand ist und keinen besonderen Schutz wie eine Wohnung genießt.
Während einer Polizeikontrolle hat die Polizei nicht nur Rechte, sondern es gibt auch Vorschriften, die Sie als Autofahrer einfordern können.
- Der Polizist muss sich Ihnen vorstellen und er muss Ihnen mitteilen, warum er Sie angehalten hat. An diesen Dienstauftrag muss er sich halten. Daraus ergeben sich Konsequenzen. Bei einer Verkehrskontrolle dürfen die Polizisten beispielsweise nicht Ihr Auto durchsuchen.
- Die Beamten dürfen Sie nicht zu einer Aussage zwingen. Sie dürfen sagen, dass Sie keine Angaben machen möchten, diese Entscheidung muss der Beamte akzeptieren.
- Der Polizist muss Ihnen auf Verlangen seinen Dienstausweis zeigen. Sie dürfen seinen Namen aufschreiben.
- Eine gezwungene körperliche Untersuchung in Form einer Blutentnahme, um beispielsweise Drogen nachzuweisen, ist in der Regel nicht erlaubt. Sie müssten Ihre Zustimmung geben. Die Polizisten dürfen eine solche Untersuchung nur bei einem Beschuldigten durchführen. Dies bedeutet, dass sie Ihnen vor Ort nachweisen müssten, dass Sie wirklich Drogen genommen haben. Dies ist schwierig. Deshalb sollten Sie die Beamten darauf hinweisen, dass sie sich unter Umständen nach §340 StGB der Körperverletzung im Amt strafbar machen könnten.
- Sie dürfen in der Regel nach einer Polizeikontrolle nicht mit aufs Amt genommen werden, wenn Sie Ihre Zustimmung dafür nicht geben. Damit macht sich die Polizei unter Umständen nach §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.
Nicht nur die Beamten der Polizei, sondern auch Sie selbst haben Pflichten, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, können die Beamten ein Bußgeld gegen Sie verhängen. Die Vorgaben dazu finden Sie nicht nur im Bußgeldkatalog, sondern auch im Strafgesetzbuch. Wenn Sie den Polizisten beleidigen, ihm drohen oder gar tätlich werden, ist dies ein Straftatbestand. Dieser wiegt mitunter schwerer, als wenn Sie eine Person im privaten Bereich beleidigen.
- Sie müssen anhalten, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Auch wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie sich vorschriftsmäßig verhalten haben. Sehen Sie die Kelle eines Polizisten oder fährt ein Fahrzeug hinter Ihnen her mit der Aufforderung "Stop", ist es Ihre Pflicht anzuhalten.
- Sie müssen nach Aufforderung aus dem Fahrzeug aussteigen. Die Polizisten dürfen Ihren Ausweis verlangen, Ihre Fahrerlaubnis und die Fahrzeugpapiere. Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs und der TÜV dürfen ebenfalls geprüft werden.
- Die Polizei kann Sie beispielsweise wegen einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" anhalten. Dazu müssen Sie kein auffälliges Verhalten gezeigt haben. Diese Kontrolle dient dazu, die Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu inspizieren.
- Sie müssen Ihren Kofferraum öffnen und gegebenenfalls eine Inspektion Ihres Innenraums zulassen. Möglicherweise sind Sie zufällig in eine Kontrolle geraten, bei der eine bestimmte Person gesucht wird. Bleiben Sie höflich, auch wenn es unangenehm ist, und geben Sie Ihre Zustimmung zur uneingeschränkten Inspektion Ihres Fahrzeugs. Die Beamten suchen in der Regel nach etwas Bestimmten. Wenn sie es nicht finden, können Sie ohne Auflagen weiterfahren.
Eine Verkehrskontrolle durch Polizisten können Sie nicht verhindern. Verhalten Sie sich kooperativ, ohne dass Sie sich alles gefallen lassen. Dann ist die Kontrolle in der Regel schneller vorbei als wenn Sie sich auflehnen.
Natürlich nur unter Anhaltspunkte.
Im endeffekt Kontrollieren Polizisten den Kofferraum und das Handschuhfach immer auch ohne irgendein Anhaltspunkt.