Recht, Verkäufer behält Anzahlung nach nicht abgeschlossenem Kauf

5 Antworten

Das Argument des Verkäufers wird auf alle Fälle lauten, dass diese 200,- Euro als Ausgabenanteil für den TÜV gelten.

Theoretisch könnte der Verkäufer - je nachdem, was abgesprochen wurde - noch die restlichen Ausgaben einfordern, falls das Auto nicht abgenommen wird. Zu einer Abnahme sind Sie dann auch nicht mehr verpflichtet.

PS: Sie haben leider nicht geschrieben, um welches Auto zu welchem Preis es sich handelt. Falls es ein 97er Escort für 790,-€ ist, dann steht es natürlich in einer anderen Relation als wenn es sich um einen 97er Porsche 986 für 17.900€ handelt. ;-)

Hallo, ich hätte hierzu eine "ähnliche" Frage.

Habe für einen Autokauf eine Anzahlung geleistet in der Höhe von EUR
1000,- (dies wurde natürlich auch schriftlich festgehalten, ohne weitere
exakte Bedingungen zu erwähnen). Jedenfalls habe ich kurz vor der
Restzahlung aufgrund mehrerer Fakten dem Verkäufer kontaktiert und
mitgeteilt - das ich am Kauf eigentlich nicht mehr interessiert wäre
(weil ich leider erst verspätet auf ein paar Nachteile,
Begutachtungsplankete etc.) drauf gekommen bin.

Unabhängig dessen wurde dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt - dass dieser das Fzg gerne jemand anderen verkaufen kann (da es bekanntl.andere Interessenten gab) -->

andernfalls ich natürlich das Fahrzeug kaufen würde

,

sollte er niemanden finden

(daich auch schon eine Anzahlung geleistet habe und dadurch grundsätzlichrechtlich gebunden wäre). Der Verkäufer hat mir 1 Tag später mitgeteilt,dass er das Fahrzeug an jemand Dritten veräußert zu habe.

Der Verkäufer weigert sich nunmehr die Anzahlung zurück zu überweisen- was für mich grundsätzlich völlig unverständlich ist. Der Vertrag istnicht zustande gekommen !  Ich denke nunmehr an strafrechtlicheKonsequenzen für den Verkäufer: wie zb. Betrug, Unterschlagung unddergleichen ? Wie seht ihr die Sache bzw. kennt jemand Rechtsurteile, §,mit welchen ich außergerichtlich argumentieren könnte, bevor ich dasganze einer Anwaltskanzlei übergeben muss.

Vielen Dank und LG Greeg16

Hi :) schreib deine Frage mal besser in einem eigenen Beitrag, hier geht es ja unter.. Gib mir dann gern persönlich Bescheid, dann sehe ich mir deinen Fall nochmal an

kommt darauf an ob es einen Vetrag gibt oder nicht und ob der Verkäufer ein Händler oder Privatperson ist.

Schwachsinn... in bwl nicht aufgepasst? Natürlich gibt es einen Vertrag, wenn einer sagt: verkauf mir dein auto und der andere sagt: ja ok, dann ist das ein rechtskräftiger vertrag und ob händler oder privatperson ist hier genauso egal.

@Walkyria

also es gab keinen Vertrag, wenn dann nur mündlich am Telefon

@Walkyria

Außer, dass das Wort rechtskräftig da nichts verloren hat, stimme ich zu.

@Superfly1989

Also gab es doch einen Vertrag.

@jurafragen

somit mache ich nun was ? bzw, welche Optionen habe ich ?

@Superfly1989

Man könnte einen Anwalt beauftragen, alle Fakten auf den Tisch legen und ihn machen lassen.

Man könnte auch bluffen und nach Aufforderung einen Mahnbescheid über den Betrag beantragen und sehen, was passiert.

Er muss den Zustand des Autos normalerweise genau beschreiben. Dein Sohn hat eine Willenserklärung abgegeben und der Verkäufer hat angenommen, damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Die 200 € Anzahlung waren aber nur, im Gegenzug dazu, dass das Gerät gekauft wird. Wie meine Vorposterin schon geschrieben hat, könnte man in dem Fall klagen, was aber einiges kostet und sich vielleicht bei dem Betrag gar nicht lohnt. Du könntest den Verkäufer bei mobile.de melden, sodass er da vielleicht gelöscht wird, weiß ich net wie die des Handhaben. natürlich trifft das hier nur zu, wenn dein Sohn über 18 ist.

Ja ist er, Vertrag gab es so nicht, er hatte das alles Mündlich am Telefon abgesprochen, er meinte am Telefon hat nie einer was von diesem Zustand gesagt

@Superfly1989

Verträge kann man auch am Telefon schließen.

Und die 200 Euro als "Sicherheit" dafür, dass man nicht auf den Kosten für die TÜV-Prüfung sitzen bleibt, dürften wohl auch fast verbraucht worden sein.

@jurafragen

ja sind sie sicherlich auch, also keinen Anspruch ?

Ja, habt Ihr. Aber der Anwalt hierfür kostet wesentlich mehr als 200 Euro...

Das dachte ich mir, wer zahlt den denn wenn wir die Sache Rechtlich gewinnen?

@Superfly1989

Wenn ihr das bis zum Urteil ausfechtet und gewinnt, zahlt der Gegner.