Recht das Kind abzuholen trotz Alkoholproblem?

4 Antworten

der vater hat umgangsrecht:

- 2-3 nachmittage die woche mit übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- drei wochen sommerurlaub.

erscheint er angetrunken und lallend vor der tür, dann fällt umgang. das sollte ihm klar gemacht werden.

in der kita oder tagesmutter bescheid sagen, dass der vater das kind ab dato nicht mehr abholen darf, falls ihm das mal einfällt. das gehört zur alltagssorge und das bestimmst du.

umgang hat mit dem sorgerecht überhaupt nix zu tun. das könnte mutti auch bestimmen,wenn sie asr hätte.

an der stelle ist mediation wichtig. termin beim jugendamt machen und zum gemeinsamen termin laden. dort sollte mutter ihm klar machen, dass er betrunken keinen umgang erhalten wird.

Danke für die umfangreiche Antwort. Das Problem ist natürlich, dass er das Kind nüchtern holen kann und sich dann Paar Stunden später eine Flasche holt und austrinkt. Weiss Gott , was in dem Fall dann alles mit dem Kind passieren kann.

@Anastasia2608

ich weiß, dass das deine angst ist und die ist auch völlig verständlich. darum zur mediation. das jugendamt selber kann nur vermitteln und dem vater erklären wie die sache läuft. mehr entscheiden können die auch nicht.

kannst auch mal hier mit reinschauen: www.allein-erziehend.net

Genau deshalb zum Jugendamt und dort bei den gemeinsamen Gesprächen diese Frage klären

@huldave

bei solchem klientel ist nix zu klären. da kann auch ein jugendamt nichts tun, wenn er nicht aufhört zu trinken.

@gnarr

Doch, gnarr. So ein Mensch dieser Behörde kann sich sehr deutlich ausdrücken. Und damit aufzeigen, Was für den Vater auf dem Spiel steht. Ich kenne Väter, die deshalb trocken wurden. 

Ja gut: Wenn um den heißen Brei herum gesülzt wird, das versteht ein Suffikopf nicht. Aber ihm auf diese Weise zu seinem Tiefpunkt verhelfen, dass kann durchaus funktionieren .

@teafferman

der jugendamtsmensch kann das gerne probieren, aber entscheiden kann er das nicht. zu hoffen ist, dass kv hier das nicht weiß. in der regel reagieren die aber nicht.

es kommt immer darauf an was "angetrunken" bedeutet.

hat er da nur ein bier getrunken gibt es keine grund ihm das kind vorzuenthalten. er könnte sonst auch die rückgabe verweigern weil die kindesmutter da vllt ein glas wein getrunken hat.

ihr solltet da vllt erstmal einen termin beim jugendamt machen und euch gemeinsam erklären lassen was für das kind am besten ist. nicht was für die eltern das beste ist. das ist dabei egal

Wenn er getrunken hat gib ihm das Kind nicht mit. Wenn er es nicht einsieht, verständige das Jugendamt, die können das Umgangsrecht aussetzen. Das sollte dann auch der Kindergarten wissen.

Wenn du ihm nüchtern das Kind mitgibst, achte darauf ob er es auch wieder nüchtern abgibt. Wenn nicht - Jugendamt. Die können bei entsprechenden Befürchtungen auch den Umgang nur in Begleitung einer Person vom Amt anordnen.

einen begleiteten umgang kann nur ein gericht anordnen. das jugendamt kann da nur beraten und vorschläge machen. der umgang ist ein recht, welches nur vom gericht eingeschränkt werden kann

es kommt auch immer drauf an wie viel er getrunken hat. und das gilt natürlich für beide. hat die mutter mal alkohol getrunken muss er ihr das kind auch nicht geben und sollte sofort das jugendamt benachrichtigen

@martinzuhause

sie kann auch betreuten umgang anbieten über das jugendamt. wenn er angetrunken vor der tür steht und eine fahne hat, dann fällt umgang aus. es gilt nicht für beide das gleiche. der vater ist alkoholiker. du scheinst mit so etwas nicht oft viel umgang gehabt haben.

@gnarr

begleiteten umgang kann das jugendamt vorschlagen. damit müssen dann alle einverstanden sein.

ist eienr dagegen klann das nur vom familiengericht angeordnet werden.

das jugendamt darf nur einschreiten wenn für das kind eine momentane kindeswohlgefährdung besteht und sie diese dadurch verhindern können.

es reicht nicht wenn die kindesmutter behauptet der kindesvater trinke zu viel alkohol. das gleiche kann er voin ihr auch behaupten

@martinzuhause

es reicht wenn er angetrunken vor der tür steht und nach alkohol stinkt. dann geht die tür zu. anordnen kann natürlich betreuten umgang nur ein gericht, aber sie kann es von sich aus anbieten. wenn er darauf nicht eingeht, ist das seine sache

wenn er eine geschichte mit sucht hat, dann ist das problematisch für den umgang und das wird auch ein gericht bestätigen und ihn einschränken. da würde ich einer klage ganz entspannt entgegen sehen.

@gnarr

das er ein alkoholproblem hat ist da nu die meinung der kindesmutter. sowas passiert nach einer trennung ständig.

"es reicht wenn er angetrunken vor der tür steht und nach alkohol stinkt."

allerdings darf er das kind aber auch bei sich behalten wenn sie vllt etwas getrunken hat wenn er das kind zurückbringt.

Man darf und muss einem alkoholisierten Vater das Kind gar nicht heraus geben.

Es ist verboten sein Kind in Gefahr zu bringen.

Man kann erwirken, dass der Vater das Kind nur unter Aufsicht sehen darf oder er verliert das Besuchsrecht ganz.