Recht bei Reservierungen bei eBay Kleinanzeigen?

3 Antworten

warum sollte der Verkäufer warten bis iht Euch entschließt ... er will die Sachen loswerden - also verkauft er an den, der kaufen will

wenn Deine Eltern "nein" gesagt hätten, würde er jetzt auf den Möbeln sitzen ...

er kann warten - muss aber nicht ...

Eigentlich hast Du Recht, aber wir waren zu 99% sicher, daß es die richtigen Möbel waren. Meine Mutter ist ab und zu kritisch, aber sie hat sich letztendlich darauf sehr gefreut. Diese mit eigenen Augen zu sehen. Jetzt sind wir alle gefrustet, ich am meisten, da ich Zeit in dieses Projekt investiert habe :(((( Hingefahren bin. Ich hätte so etwas nie im Leben machen können, bin zu ehrlich. Ich habe nicht erwartet, daß diese Leute mich einfach haben sitzenlassen. Sorry, aber ich bin echt enttäuscht :((((((

@Samsara65

Das Leben ist nunmal kein Ponyhof. Und man kann den Leuten immer nur vor den Kopf gucken.

Weißt du was der Verkäufer schon für Geschichten gehört hat?

Ich reseviere bsp. nur bei Anzahlung. Ansonsten erhält derjenige den Zuschlag der kommt und kauft.

Auf die ganzen anderen Leute die immer nur reden, aber dann nie wieder von sich hören lassen, habe ich als Verkäufer auch keine Lust mehr.

Auch wenn das bei dir evtl. nicht zutrifft und du jetzt darunter "leiden" musst. Aber Verbindlichkeit ist für viele Leute heutzutage ein Fremdwort.

Lerne daraus und mach es beim nächsten Mal besser... 😉

@LongDriver

Das Leben ist kein Ponyhof - das kann doch der Kaufinteressent genauso sagen? Für den Kaufwilligen war es doch nunmehr sogar aufwändiger als für den Verkäufer, der einfach nur hätte warten müssen; also wenn schon Mitleid, warum dann nicht mit dem Kaufwilligen? Der Verkäufer hätte seine Zusage zur Reservierung ja auch nicht geben müssen.

@Droitteur

Es geht hier nicht um Mitleid. Das habe ich weder mit dem Verkäufer noch mit dem FS. Hilft hier auch nicht weiter und wäre daher völlig deplatziert.

Dass das Verhalten des Verkäufers nicht gerade vorbildlich ist, steht außer Frage. Eine kurze Rückfrage beim FS vor Verkauf an einen Dritten, hätte dem Verkäufer sicherlich keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

Es ist insgesamt blöd gelaufen und meine Antwort ist vom Grundsatz her absolut korrekt. Und ich habe lediglich von meinen Erfahrungen berichtet und dem FS eine mögliche Alternative für künftige Geschäfte geboten.

@LongDriver

Mitleid mag ein zu starkes Wort sein. Damit meine ich aber nur Argumente wie "Weißt du was der Verkäufer schon für Geschichten gehört hat?" oder die allgemeine Schneise, "warum sollte der Verkäufer".

Muss man denn wirklich das Verhalten des Verkäufers als "nicht gerade vorbildlich" relativieren? Der hat doch einfach nur an sich gedacht und nichts mehr von seiner Zusage wissen wollen. Warum soll er sich aber nicht an seine SchwarzAufWeiß-Zusage halten müssen?

@Droitteur
Warum soll er sich aber nicht an seine SchwarzAufWeiß-Zusage halten müssen?

Weil es nunmal keine rechtliche Grundlage dafür gibt.

Muss man denn wirklich das Verhalten des Verkäufers als "nicht gerade vorbildlich" relativieren?

Ich relativiere hier gar nichts. Du solltest vielleicht nicht jedes Wort auf die "Goldwaage" legen. Es ist auch müßig über das Verhalten und die Beweggründe des Verkäufers zu spekulieren. Das er in diesem Fall an seinen Vorteil (nämlich den definitiven Verkauf der Ware) gedacht hat, ist allzu offensichtlich.

Wie auch immer ich persönlich dieses Verhalten finde, ist hier irrelevant.

@LongDriver

Soweit ich weiß, zählen solche Zusagen immer noch zu den Klassikern unter den rechtlichen Grundlagen.

Vielleicht solltest du ebenfalls nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen; in der Sache ist wohl klar, was ich meine - wo ist denn das hier, den rücksichtslosen Egoismus des Verkäufers als "nicht gerade vorbildlich" zu bezeichnen - keine Relativierung?

@Droitteur

Welche Zusage? Die des Verkäufers, die Ware zu reservieren? In diesem Fall wohl eher nicht, denn ein Kaufvertrag wäre nur zustande gekommen, wenn der FS den Kauf definitiv zugesagt hätte. Dann wäre das eine ganz andere Nummer und rechtlich auch durchzusetzen inkl. etwaiger Schadensersatzforderungen.

Da der FS und eigentlich nur Vermittler, aber lediglich eine Reservierung wollte für einen Besichtigungstermin, ist der Fall hier anders gelagert und eben kein Kaufvertrag im klassischen Sinne, sondern lediglich eine Interessenbekundung.

Wie bereits erwähnt, ist das also eine freiwillige "Reservierung" des Verkäufers ohne Verpflichtung die Ware nicht anderweitig zu veräußern.

Wer garantiert denn dem Verkäufer im Falle einer Absage an einen tatsächlichen Käufer im Reservierungszeitraum, dass die Eltern des FS die Möbel auch tatsächlich kaufen.

Nein nein...es ist und bleibt so: blöd gelaufen - nächstes Mal besser machen, indem man direkt mit den Eltern die Möbel anschaut - was ja in diesem speziellen Fall jetzt nicht möglich war.

@LongDriver

Es stimmt schon, ein Kaufvertrag besteht noch nicht.

Aber eben eine Reservierung; der Verkäufer hat es sogar schwarz auf weiß gegeben. Generell dürften Reservierungen in der Tat anzuzweifeln sein; aber wenn es sogar schriftlich gemacht wird? Und mindestens haben wir doch ohnehin ein vorvertragliches Schuldverhältnis.

Reservierungen sind jedenfalls nicht pauschal gegenstandslos.

@Droitteur
Aber eben eine Reservierung; der Verkäufer hat es sogar schwarz auf weiß gegeben

Hat er das ? Lt. meinem Kenntnisstand gab es da lediglich eine mündliche Zusage. Hier wäre also im Zweifel Aussage gegen Aussage und die Beweislast beim FS. Ein Fass ohne Boden. 🙈

Und trotz allem immer noch nicht bindend, da wie bereits erwähnt die Entscheidung - oder gerne auch Willensbekundung des eigentlichen Käufers - nicht vorhanden ist. Denn die Eltern waren ja nicht dabei. Du kannst es also drehen und wenden wie du möchtest und wir können uns auch gerne hier "rechtlich" austoben. Das wird aber nichts am Ergebnis ändern.

Gäbe es etwas schriftliches, wäre auch das wieder eine andere Rechtssituation, auf die ich eben schon kurz eingegangen bin.

Gab bzw. gibt es hier aber nicht...

Reservierungen sind jedenfalls nicht pauschal gegenstandslos.

Habe ich auch nie behauptet und wäre auch nicht korrekt. 😉😊

@LongDriver

Also zumindest in seiner Frage behauptet er, es schwarz auf weiß zu haben.. klar, vllt meint er damit auch nur, dass es er hier schwarz auf weiß notiert hat :D aber ich gehe erstmal davon aus, dass er etwas hilfreicheres meint.

Beweisfragen sind natürlich ebenfalls nochmal etwas anderes, genauso wie die Frage, ob man hier wirklich rabiat seine Interessen durchsetzen sollte.

Also so wie ich das sehe, hat der Verkäufer ja immerhin die Entscheidung getroffen, dem Interessenten die Reservierung zuzusagen. Das hätte er nicht tun müssen. Nachdem er es aber getan hat, sollte er sich auch daran halten müssen.

Aber das wüsste ich gern auch noch :D - du sagst, ich könnte hier drehen und wenden, wie ich will, und wir können uns rechtlich austoben und das alles würde ja doch nichts ändern, aber deine eigene Einschätzung dagegen hat trotzdem Bestand? Woher kommt der Unterschied, den du da zwischen deiner und meiner Meinung machst?^^

@Droitteur

Hier geht es nicht darum, ob meine Meinung mehr zählt als deine. Das ist keine Frage. Jeder darf seine Meinung haben und vertreten. Ich persönlich beschränke mich hier in meiner Aussage darauf, was rechtlich durchzusetzen wäre. Und das ist - das zweifelsfrei charakterlose Verhalten des Verkäufers ausgenommen - nunmal NICHTS :-)

Deine Meinung sollst du haben und auch vertreten - wäre ja langweilig, wenn alle immer der gleichen Meinung wären ;-)

@LongDriver

Doch. Ich habe die Leute schriftlich gebeten die Möbel bis zum morgigen Montag zu reservieren...Und ich habe auch eine entsprechende Antwort erhalten, daß diese Reservierung bis zum Montag den soundsovielten geht...Also schon schriftlich fixiert...Es ist der private E-Mail Message Bereich der Plattform auf der die Reservierung stattfand.

@Samsara65

Deine Reservierung galt aber dem Besichtigungstermin. Oder hast du denen eine definitive Kaufzusage gegeben?

Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied...

@LongDriver

Ich find es bloß bemerkenswert, wie du meine Einschätzung als Meinung bezeichnest und deins als Beschränkung darauf, was rechtlich durchzusetzen wäre - das ist doch aber genauso "nur" eine Meinung, oder nicht?^^

@Droitteur

Rechtlich durchzusetzen ist nicht Meinung, sondern hat eine gesetzliche Grundlage. Wenn das auch in dem Falle auch meiner Meinung entspricht ist es halt so.

Andere Meinung hin oder her...

Von daher beschränke ich mich in meiner Antwort auf die Gesetzeslage und nicht auf irgendwelche Meinungen, die letztendlich keine rechtliche Handhabe bieten.

Auch wenn manche meinen Recht zu haben, muss das noch lange nicht vom Gesetz her auch so sein. 😉

Und btw: was möchtest du jetzt eigentlich von mir???

@LongDriver

Also schätzt du deine Einschätzung eben doch höher ein als meine, weil du meine zu irgendeiner bloßen Meinung erklärst und deine eben nicht^^

@Droitteur

Sag mal...was ist dein Problem?

@Droitteur
Ich find es bloß bemerkenswert, wie du meine Einschätzung als Meinung bezeichnest 

Ich kann da nichts "bemerkenswertes" finden. Ich respektiere ja deine Meinung. Ich habe lediglich angemerkt, dass das wohl im Falle eines Falles keine rechtliche Relevanz hätte. 🙈

@LongDriver

Welches Problem? Ich hab doch recht deutlich gesagt, dass es mich eben wundert, auf welche Weise du argumentierst - deine Einschätzung sei zuverlässiger, weil es sich dabei nicht bloß um eine Meinung handelt.

@LongDriver

Also: ich habe die Möbel vor ca.2 Wochen bei denen gesehen und fand die super. Das habe ich denen gesagt. Das Problem war, daß die selber sofort in den Urlaub fuhren und meine Eltern diese in den 2 Wochen nicht besichtigen konnten. Und Vorgestern kamen die vom Urlaub zurück als meine Eltern einen Wochenendausflug machten. Somit kreuzten sich bestimmte Termine...:( Ich vermute, daß in der Zeit, als die Urlaub machten, bestimmte Interessenten denen schriftlich auch Angebote machten, die Möbel zu einem deutlich höheren Preis zu kaufen. Und ohne uns zu fragen, haben die an unserer Nase alles verkauft, ohne uns zu fragen, ob wir eventuell bereit wären, dafür etwas mehr zu bezahlen...Wir wollten übrigens morgen mit einem Handwerker dort hinkommen, damit er Transport und Zusammensetzung direkt anschauen konnte. Also fast eine 99,9% Zusage.

@LongDriver

Das Bemerkenswerte ist, wie du sagst, dass du meine Meinung respektierst und dass ruhig jeder seine Meinung haben sollte, um danach aber zu sagen, dass es sich bei deiner Einschätzung dagegen nicht nur um irgendeine Meinung handelt, um sie als zuverlässiger hinzustellen.

Weiß nicht, wo genau du den Unterschied zwischen Meinung und rechtlicher Einschätzung machst, aber wenn du so willst, handelt es sich bei dem, was ich sage, doch auch nicht "nur" um eine Meinung?

@Droitteur

Nochmal zum mitschteiben: es gibt klare gesetzliche Regelungen dazu wann ein Kaufvertrag o.ä. zustande kommt und sich daraus ggf. Schadensersatzansprüche ableiten lassen oder eben nicht. Das hat nichts mit Meinung zu tun, sondern mit Ahnung/Erfahrung/Ausbildung/Gesetzen und was auch immer du noch dafür heranziehen möchtest.

Aber: mit "Meinung" eher nicht. Wenn du dich jetzt offensichtlich daran festbeißen möchtest, dass ich irgendwann mal meiner Meinung nach o.ä. geschrieben habe, dan hast du mein vollstes Mitleid. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

@LongDriver

Und genau da haben wir es eben wieder: Du tust einfach so, als hättest nur du Ahnung/eine Ausbildung und ich nicht.

@Samsara65

Fast 100% sind aber nicht 100%.

Getreu dem Motto: knapp vorbei ist auch daneben....

Du hast aber meine Frage nicht beantwortet. Gab/gibt es eine definitive Kaufvereinbarung oder nicht?

Wenn ja...kannst du was machen - wenn nein...bleibt es bei "dumm gelaufen"

@Droitteur

Ich glaube echt du hast ernsthafte Probleme... ich kann nicht nicht erinnern auch nur annähernd so etwas geäußert zu haben.

Ist mir aber ehrlich gesagt auch egal, da mir diese "Diskussion" langsam zu sehr abschweift. Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn du absichtlich irgendwas falsch verstehen möchtest... 🙈

Und mit der ursprünglichen Fragestellung hat das auch nichts zu tun...

@LongDriver

Doch, klar, du sagst, du beschränkst dich nüchtern auf Gesetze und ähnliches und ich dagegen würde nur irgendeine Meinung vertreten^^

@LongDriver

Es gab keine hundertprozentige Kaufvereinbarung. Meine Eltern sollten diese mit eigenen Augen anschauen, ob sie diese nehmen würden. Man kann ja von Fotos, egal wie schön diese sind, nicht entscheiden. Vor allem wenn es sich um eine Investitionssumme im 4 stelligen Bereich handelt...

@Droitteur

Es ist doch schön, wenn du eine derartige Ausbildung hast. Dann hättest du es ja schon von vornherein mitteilen und dem FS adäquat antworten können. Hast du aber nicht.

Schade.... 🤔

@LongDriver

Die ursprüngliche Fragestellung ist ja auch schon erörtert. Bloß behauptest du eben genau da, wo ich es anders als du einschätze, dass es sich dabei nur um meine unmaßgebliche Meinung handelt. Und deins dagegen ist maßgeblich?

@LongDriver

Mir war es wichtiger, mich mit der Einschätzung der hier Antwortenden auseinandersetzen. Ich finde es viel spannender, zu erfahren, wie sie zu ihrer Ansicht kommen und ob nicht vielleicht auch etwas Gutes dran ist.

Dem Fragenden kann man in meinen Augen am besten helfen, wenn man ihm durchaus sagt, dass er mit seiner Einschätzung, dass die Reservierung nicht nichts ist, nicht falsch liegt - sonst fühlt man sich doch verarscht; kein Wunder, dass alle Welt schimpft, dass Recht und Gerechtigkeit so weit auseinanderfallen/tut es in Wahrheit gar nicht mal immer so sehr -, und dass er trotzdem besser Gras über die Sache wachsen lassen sollte.

@Samsara65

Okay...verstehe.

Man hätte dann einen entsprechenden "Vorvertrag" einen sog. LOI (letter of intent) machen müssen, der je nach Ausführung eben den Passus beinhaltet, dass der Abschluss unter Berücksichtigung des ausstehenden Besichtigubgstermins erfolgt. Dann wärest du auf der sicheren Seite gewesen.

Aber "hätte, wäre, wenn" hilft dir hier auch nicht weiter.

Die Erfolgschancen auf eine Schadensersatzforderung tendieren hier im vorliegenden Fall leider gegen 0.

Ich persönlich mache so was eigentlich immer in der Form, dass ich mit dem Verkäufer vereinbare, dass ich die Ware kaufe, sofern sie die seinerseits zugesicherten Eigenschaften vollumfänglich aufweist.

@Droitteur

Maßgeblich ist das Gesetz...

Und ich habe nichts anderes getan, als die Lage zu erklären.

@Droitteur
meine unmaßgebliche Meinung handelt.

Warum machst du dich selber so klein?

Kannst du nicht damit umgehen, wenn jemand deine Meinung in Frage stellt und dir mitteilt, dass es eben "nur" eine Meinung ist, die aber rechtlich keine Substanz hat?

Finde ich schon ein wenig merkwürdig dieses Verhalten... 🤔

@LongDriver

Du hast aber auch gesagt, dass eine Reservierung pauschal unverbindlich ist. Und das ist eben nicht richtig. Das beudetet natürlich noch nicht automatisch, dass bereits ein Kaufvertrag zustande kam. Es können aber schon verschiedene Schadensersatzansprüche bestehen; unter Umständen gehen die auch sogar so weit, dass die Mehrkosten für eine vergleichbare Couch zu erstatten sind.

Wie gesagt, nichts für ungut. Ich will ja niemanden vorführen, daher reite ich auch nicht darauf herum, welche Ausbildung du oder ich habe, sondern ich bin interessiert an einer Auseinandersetzung über die Hintergründe, die dich zB zu deiner Ansicht bewegt haben.

@LongDriver

Willst du mir was einreden? :D Ich mach mich mit dem, was du zitiert hast, doch nicht klein, sondern zitiere wiederum sinngemäß dich^^ Du sagst eben, dass es "nur" eine Meinung ist, die aber rechtlich keine Substanz habe, und erhöhst damit deine eigene Einschätzung. Du hast vielleicht immer noch nicht verstanden, dass meine Einschätzung tatsächlich mehr rechtliche Substanz hat als deine?

@Droitteur
Du hast aber auch gesagt, dass eine Reservierung pauschal unverbindlich ist. 

Und genau das habe ich nicht...

Du kennst anscheinend nicht den Unterschied zwischen eine und die...

eine ist pauschal...

die bezieht sich auf die aktuelle Situation und Fragestellung...

Ein kleiner aber wichtiger Unterschied!

und genau das war meine Antwort darauf:

Nein...die Reservierung ist eine freiwillige und unverbindliche Leistung des Verkäufers. 

Also bitte...immer schön bei den Tatsachen bleiben... 😉

@LongDriver

Ja, dann eben so: Du hast gesagt, die Reservierung ist unverbindlich. Und das ist ebensowenig richtig.

Du hast sogar begründet, dass die Sache anders aussähe, wenn angezahlt worden wäre. Insofern hast du, ob dir das bewusst war oder auch nicht, eben doch in einer Pauschalität angedeutet, dass Reservierungen ohne Anzahlungen unverbindlich wären.

@Droitteur
. Du hast vielleicht immer noch nicht verstanden, dass meine Einschätzung tatsächlich mehr rechtliche Substanz hat als deine?

Ich bin ganz Ohr.... dann leg mal los...auf die Erklärung und Belegung bin ich sehr gespannt... 🤔

@LongDriver

Ich kann dir schlecht meinen Kopf, in dem ich das alles habe, hier hinschreiben. Die Aufsätze, Kommentare und Lehrbücher, die ich zu dem Thema gefressen habe, werde ich natürlich nicht extra raussuchen - wenn sie dir zur Verfügung stünden, um das dann auch nachzuprüfen, hättest du es nicht nötig, dass ich sie dir überhaupt nenne, sondern könntest ja von allein reinschauen.

@Droitteur

Wenn ich hier so wie du irgendwelche Pauschalfloskeln raushauen würde, könnte ich mir die Antworten sparen.

Im Gegendatz zu dir habe ich mir vorher Gedanken dazu gemacht, den vorliegenden Einzelfall betrachtet und vollkommen richtig geantwortet.

Kann ich bei dir leider nicht behaupten. Dein Ansinnen war es ja, wie du auch schon geschrieben hast, mal abzuwarten und dann deinen Senf überall dazugeben.

So was braucht hier kein Mensch.

@Droitteur

Nice try... 🤣🤣🤣

@LongDriver

Was für Pauschalfloskeln? Was soll ich dir denn bitteschön belegen, wenn ich aus dem Kopf antworte? :D Das ist halt absolutes juristisches Basiswissen.

@LongDriver

Leute, die ihren Senf zu deinen Antwort geben, brauchst du nicht? Du gehörst also zu denen, die sich für ein Thema genug interessieren, um dazu eine Antwort abzugeben und zu verteidigen, und dann aber doch nicht genug dafür interessieren, um für Verbesserungen offen zu sein?

@Droitteur

Ah ja... quasi angeboren, nicht wahr?🤣

@LongDriver

Nein, selbstverständlich nicht angeboren :D anstudiert natürlich.

@Droitteur

Ich kann leider keine Verbesserung durch deinen "Beitrag" hier erkennen.

Geht mir aber sicherlich nicht nur alleine so... 🙄

@Droitteur

Na ja... dann kannst du ja jetzt das weiße Kanimchen aus dem Hut zaubern und dem FS dann verraten, wie er jetzt die Kurve kriegt und doch noch zu den Möbeln kommt...😉

Meine Ausbildung & Erfahrung sagt mir, dass da kein Kaninchen rauskommen wird...

@LongDriver

Ich habe oben gefragt, warum man hier dem Verkäufer zugeneigt sein sollte, wenn es doch genauso Gründe für den Käufer gibt. Aber davon wolltest du nichts wissen, sondern hast das bloß als Meinung abgetan, die für das Rechtliche irrelevant wäre, anstatt zu überdenken, ob nicht doch vielleicht das Rechtliche auch anders ist.

Wenn du davon nichts wissen willst, kannst du dich darin auch nicht bessern.

So bedeutungsschwangere "meine Ausbildung usw sagt mir, dass nichts kommen wird", wohl um zu provozieren, bringen mich tatsächlich immer wieder nur zum Lachen :D Und da ich ohnehin auch zum Praktischen bereits oben etwas gesagt habe, ist es auch nicht schade drum.

@Droitteur
So bedeutungsschwangere "meine Ausbildung usw sagt mir, dass nichts kommen wird", wohl um zu provozieren, bringen mich tatsächlich immer wieder nur zum Lachen :D

Stimmt absolut! Und passt hervorragend zu dir selbst.

Wie war das mit deinem Kopf und den ganzen Aufsätzen, den Lehrbüchern und deinem Studium? 🤣🤣🤣

Ich finde es immer wieder herrlich, wenn sich die Leute im Kreis drehen so wie du.

Vielen Dank für deine Beiträge. Sie tragen enorm zum Unterhaltungswert von GF bei.

Das haben ja auch schon zig andere festgestellt. Ein Blick in deine "Komplimente-Ecke" spricht ja durchaus für sich.. 😉

Einfach alles nur heiße Luft...

@LongDriver

Ja, da veröffentliche ich seit geraumer Zeit nur die ganz speziellen ;D Du wirst daraus zudem schließen können, dass ausnahmslos Ahnungslose und auffallend Herablassende ein Problem mit meinen Beiträgen haben.

Du darfst dich da auch gern verewigen, wenn du möchtest.

Vielleicht ist dir dann ebenfalls aufgefallen, dass meine HA-Quote "ein bisschen" über deiner und der fast aler anderen liegt; so wenige werden es also tatsächlich nicht sein, die sich nicht nur aus Ironie für meine Beiträge bei GF bedanken^^

@Droitteur

Oha... wahre Helden gibts eben nur bei GF... 🤣

@LongDriver

Herzlich Willkommen! :D

@Droitteur

Dito...danke 😁

Nein...die Reservierung ist eine freiwillige und unverbindliche Leistung des Verkäufers. Wenn du die Sachen angezahlt hättest, sähe es anders aus.

Aber so gilt auch hier: first come first serve...

Ich denke du hast kein Recht auf Reservierung.

Aber ich bin da vor Ort gewesen, mit den Leuten gesprochen, habe die Möbel gesehen und habe diese reservieren lassen bis zum nächsten Montag. Jetzt habe ich eine Mail bekommen, daß diese bereits schon heute verkauft wurden. Das ist ja so unverschämt!!!

@Samsara65

klar Ist das ärgerlich , aber wenn kein Recht darauf besteht dann ist es leider eben so

@Richi008

Ich würde sagen, da besteht schon ein Recht darauf. Wozu gibt man ihnen das sonst schwarz auf weiß?