Recht auf schmerzensgeld oderEntschädigung?

9 Antworten

Wenn solche Verletzungen in deiner Unfallversicherung enthalten sind, dann sollte es kein Problem sein, da ggf. Krankentagegeld zu bekommen.

Wegen Schmerzensgeld mußt Du Dich an den Schüler wenden und hoffen, dass seine Eltern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Da kann dann ein Anwalt notwendig werden.

Wie alt waren die Jungs?

Der Fragesteller hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

@antwortbittejap

Der Fragesteller hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Mich würde eine Begründung für deinen Kommentar interessieren, wenn möglich mit Rechtsquelle!

Danke, ich denke sie waren 17. Ich kenne sie nur vom sehen ich hab nicht wirklich mitbekommen was sie machen wie gesagt ich stand bei einem guten freund

deine Eltern können Ansprüche zivilrechtlich stellen

sind solche Unfälle über die Schule abgesichert; da nachfragen

Warum geht man solchen Sachen nicht aus dem Weg und sucht sich einen anderen Platz?

Danke 🙄

Hast Du Dich schon mal in einer Schule aufgehalten?

@Menuett

aber sicher; schätze das war in der Pause; der gehört auch zum Bereich der Schule

Tut mir leid aber was meinst du mit der Frage. Wie gesagt es ist in der schule passiert. Ich geh momentan in die Oberstufe also ja ich habe mich in der schule schon aufgehalten 

Du hast 2 Quellen für Geld. Den Kommunalen Schadensausgleich der Schule  und die private Unfallversicherung deiner Eltern bei der Targobank.

Was du bekommst, steht targobankmäßig in der Police deiner Eltern und schulmäßig in den Sternen.

Hoi.


Die Möglichkeit, Schadensersatz/Schmerzensgeld zu erhalten, ist -wenn dies ein Schulunfall war und die Entschädigung über die Unfallkasse läuft- kaum gegeben. 

Ist nicht leicht zu verstehen, aber hier mal was zum nachlesen:

Konkret bedeuten diese Vorschriften, dass Schüler nur dann untereinander haften, wenn sie den Unfall vorsätzlich verursachen. Bei allen anderen Fällen besteht kein Schmerzensgeldanspruch bzw. nur insoweit, wenn es um Leistungen geht, die die Unfallkasse nicht befriedigen kann. 



§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften(z.B. §823 BGB) zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich.......




§ 106 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer Personen
(1) In den in § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 genannten Unternehmen gelten die §§ 104 und 105 entsprechend für die Ersatzpflicht
1. der in § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 genannten Versicherten untereinander,

§ 2  SGB VII Versicherung kraft Gesetzes

(1) Kraft Gesetzes sind versichert

8. 
a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches sowie während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderungskursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt,
b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,
c) Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,



 Gute Besserung 

Loki

Als erstes ist hier die Schule gefragt, die den Unfall an den Gemeindeunfallversicherungsverband melden muss.

Wenn die Mitschüler Schuld an diesem Unfall tragen, werden sie zum Schadensersatz heran gezogen.

Ob du Schmerzensgeld erstreiten kannst, liegt dann daran, ob ihnen tatsächlich eine Schuld NACHGEWIESEN werden kann.

Sollte sich ein Dauerschaden ergeben, hättest du Anspruch aus Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung.

Danke für die Hilfe 

@anachanel

Die Meldung an die private Unfallversicherung muss natürlich zusätzlich erfolgen. Eventuelle Zahlungen werden auch nicht gegeneinander aufgerechnet.