Recht auf Parkplatz in öffentlicher Straße?
Ich wohne in einer öffentlichen Straße wo das Parken nur auf einer Seite der Straße gestattet ist. Somit sind Parkplätze, vorallem wenn man mal wieder etwas länger gearbeitet hat, ziemlich rar. Vor einigen Tagen stellte ich den PKW etwas weiter oben ab. Am nächsten Tag fand ich ein Papierchen am Wischer mit der Aufschrift: "Dies ist KEIN Dauerparkplatz!" Ich dachte mir nicht viel dabei und wie es der Zufall wollte war am nächsten Tag wieder nur dieser eine Parkplatz frei, den ich natürlich auch wieder in Anspruch nahm. Und wieder ein Papierchen: "Ich möchte sie bitten ihr Auto da zu parken wo sie wohnen und nicht vor meinem Haus.Hier ist ein Geschäft und sie parken auf meinem Kundenparkplatz! Die nette Dame betreibt wohl Fußpflege, jedoch sicher nicht nach 19Uhr wenn ich von der Arbeit komme. Hat sie ein Anrecht auf den Parkplatz vor ihrem Haus?
11 Antworten
Danke für die schnellen Antworten! Gekennzeichnet ist dieser Platz nicht. Und wenn es um die Gewohnheiten der Anwohner geht müsste ich mich noch mehr aufregen das die Plätze vor meinem Haus auch belegt sind. Haben schon öfters mit dieser Person Probleme gehabt, sehe es aber nicht ein in der Nachbarstraße zu parken. Außerdem hat sie einen großen Hof wo ihre Kunden parken könnten.
Das müsstest du mal bei zuständigen Ämtern fragen, oder dir von ihr etwas schriftliches geben lassen.
GRundsätzlich kann es sein dass sie ein Stück gepachtet hat. Du siehst das ja auch bei Cafes, die stelllen ihre Stühle mit Genehmigung nach draußen.
Solange wie der Parkplatz nicht als Privatparkplatz gekenzeichnet ist kann da jeder parken.Habe das selbe Problem in meiner Straße.Die Leute denken,der parkplatz vor deren haustür gehört ihnen.Ist aber nicht so
Kundenparkplatz ist ja wohl auf Privatgelände. Öffentliche Parkplätze sind, wie der Name sagt, öffentlich und können von jedem benutzt werden und zwar so lange der Autofahrer es will. Sind Einschränkungen notwendig legt die Behörde (Ordnungs- oder Verkehrsamt) diese fest.
Wenn Du tatsächlich einen Kundenparkplatz besetzt, auf den die Geschäftsinhaberin Anspruch hat, ist sie natürlich im Recht mit ihrer Bitte an Dich. Da sollte der Platz aber auch entsprechend gekennzeichnet sein. Vielleicht solltest Du mal ein freundliches klärendes Gespräch mit der Dame führen.
DH!