Recht auf Mängelbeseitigung?

7 Antworten

Warum gibt man bloß alle Schlüssel ab wenn man weiß, dass noch diverse kleinere Mängel zu beseitigen sind?

Auch schlüssiges Verhalten, so wie hier Wohnungsabnahme und
Schlüsselrücknahme, kann unter bestimmten Umständen für die Annahme
eines Mietauflösungsvertrags genügen und den Anschein erwecken,
die Beseitigung gerügter Mängel werde wohl verweigert.

Insofern ist der Vortrag des Vermieters, nicht der Hausverwaltung maßgeblich, der als dein Vertrgspartner durch dein schlüssiges Verhalten nach Treu und Glauben davon ausgehen musste, dass du dich dort nicht mehr blicken lässt, geschweige denn Mängel beheben wirst, durchaus nachvollziehbar: Niemand gibt alle Wohnungsschlüssel ab, wenn er zur Mängelbeseitigung zurückkehren will oder sein vertragliches Recht auf Nutzung der Wohnung bis Mietvertragsende nicht aufgeben will :-O

Dann darf man aber als VM zeitnah in Ersatzvornahme Handwerker mit Mängelbeseitigung beauftragen, um die Wohnung zum nächstmöglichen Termin rechtzeitig hergerichtet neu vermieten zu können :-)

Will man dass einer gerichtlichen Überprüfung überlassen? Nur zu. Behält der VM deine Kaution für die Ersatzvornahme ein, dürfte eine Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung allerdings scheitern.

G imager761

Er muss dir die Möglichkeit geben die Mängel selber zu beseitigen in einer gewissen frist - Erst wenn die Frist abgelaufen ist, und du nichts gemacht hast darf er eine Firma damit beauftragen. Sollte er dir eine Rechnung schicken sofort gegen angehen bevor er versucht diese einzuklagen.


Als ich dann den Vermieter angerufen habe um mit einen Schlüssel geben zu lassen damit ich die Arbeiten erledigen kann teilte mir dieser mit, dass das nicht mehr nötig sei, da bereits Fachfirmen beauftrag seien und die Mängelbeseitigung schon begonnen habe und ich dafür die Kosten zu tragen habe.

Zunächst einmal wäre es besser gewesen per Einwurfeinschreiben eine Terminvereinbarung bzw. die Herausgabe des Schlüsels zu fordern,


Meine Frage ist nun, ist dieses Vorgehen so zulässig oder habe ich ein Recht darauf die Mängel selbst in der Vorgegebenen Frist zu beseitigen?

Da hat der Vermieter Pech. Im Vorfeld wurde zwar alles richtig gemacht wie die Mängelanzeige und Frist zur Behebung, jedoch hätte er die Frist abwarten müssen.

Muss ich nun die fachfirmen komplett bezahlen oder kann ich, da ich ja keien Chance auf eigene Arbeiten hatte, hier die Zahlung zumindest Teilweise verweigern?

Du musst gar nichts zahlen.

Schau mal hier rein:

http://kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz-fuer-vermieter-nach-auszug-mieters/

http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-nachfrist-mieter/

Per Einwurfeinschreiben die Forderung vollumfänglich zurückweisen , weil keine Gelegenheit zur Behebung der Mängel gegeben wurde.

LG

johnnymcmuff


Muss ich dann nur Arbeiten vor dem 30. nicht zahlen oder wird seine gesamte Renovierung als ein Vorgang gewertet, selbst wenn die über den 30. hinaus laufen sollte?

@Sebasti1983

Er hat Dir keine Gelegenheit gegeben die Mängel zu beheben und da der 30.5. auch vorbei ist, hat er sämtliche Kosten zu tragen.

Wenn jetzt noch was gemacht werden könnte und er Dir Frist setzen würde und die Gelegenheit geben die Mängel zu beheben. dann müsstest Du das machen.

Jedoch ist das meine Einschätzung und kein juristischer Rat.

Das sollte ein Anwalt beurteilen.

Da der Vermieter dir nicht ermöglicht hat, binnen der gesetzten Frist die Mängel selbst zu beseitigen und er schon anderweitig das veranlasst hat, entfällt für dich eine Schadenersatzpflicht. Auch von der Kaution darf er die Kosten nicht abziehen.

War die Frist bereits verstrichen?

nein

@Sebasti1983

Die Kosten für die Firma kann er dir nicht aufdrücken. Du musst die Chance haben, die Mängel selbst zu beseitigen. Nur schriftlich die Möglichkeit einräumen, damit alles seine Richtigkeit hat und dann vor Ablauf der Frist eine Firma zu beauftragen, die der Mieter dann zahlen soll, geht nicht. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter vermutet hat, dass du die Mängel nicht beseitigen wirst, weil die Zeit vielleicht etwas knapp war. Trotzdem hätte er nicht vor Ablauf der Frist eine Firma beauftragen dürfen. Also  - er durfte das schon, aber er muss sie auch selbst bezahlen. Du musst das jedenfalls nicht!

@TrudiMeier

Als die Übergabe war am 18.5. Am 20.5 kam dann per Post die saubere Mängelliste (mit Kopie des Übergabeprotokolls) und den Arbeitsanweisungen und Frist zum 30.05 Dazu hatte ich dann auch stellung bezogen und die Beitigung der Mängel zugesagt. (Diese Kommunikation fand mit dem Hauswerwalter statt)

Am 26.05 telefonierte ich mit dem Vermieter und bat um Zugang zur Wohnung da ich die Arbeiten am Wochenende 27-29.05 erledigen wolle (da im Schreiben der Hausverwaltung stand, dass ich mir den Schlüssel vom Vermieter besorgen müsse) Dieser sagte dann dass es nicht mehr nötig sei, da man in der Wohnung bereits mit Arbeiten begonnen habe.

Nun stellt sich für mich zusätzlich die Frage, muss ich nur die Arbeiten die vor dem 30 gemacht wurden nicht zahlen und die nach dem 30. dann schon? Oder ist das als ein Viorgang zu werden welcher halt verfrüht begeonnen wurde? (kann ja sein, dass er sich etwas Zeit lässt)

Sobald die Rechnung kommt werde ich aber erstmal auf eine genaue Abrechnung bestehen. Mit Daten wann welche Arbeiten ausgeführt wurden und der genauen Kostenzusamensetzung für jeden Poste und Kopien von Rechnungen (mit Datum) Denn ich befürchte sonst werden Dinge mit in rechnung gestellt welche nicht im Übergabeprotokoll standen.

@Sebasti1983

Ich bin der Ansicht, dass du gar nichts zahlen musst. Die Arbeiten, die vor Ablauf der Frist erledigt wurden nicht, da hätte man den Fristablauf abwarten müssen. Die Arbeiten nach Fristablauf auch nicht, weil der Vermieter dir gar nicht die Gelegenheit gegeben hat, diese Arbeiten selbst zu machen. Er hat ja den Schlüssel nicht rausgerückt.  Die Rechnung würde ich zurückweisen, mit eben dieser Begründung.