Recht Auf Lifta / 2. Handlauf im Treppenhaus?

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Soweit mir bekannt ist, müssen die Kosten für die Installation und für den Rückbau, von der alten Dame getragen werden.

Allerdings muss dies u. U. von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden.

Um am Ende nicht auf evtl. Kosten sitzen zu bleiben, wäre hier sicher etwas schriftliches zwischen Eigentümergemeinschaft und der alten Dame bzw. Betreuer falls vorhanden, notwendig.

Ich empfehle hier aber ggf. mal einen Rechtsanwalt zu befragen um am Ende keine teuren Fehler zu begehen.

so hatte ich mir das auch bereits überlegt. Danke dir

... Ein- und Ausbau bezahlt der ET alleine, auch etwaige Mehrkosten, die den ME entstehen.

Ob der Einbau zulässig ist, enscheidet bei uns das Bauamt, also anfragen.

Der Link aus Essen passt.

Was allerdings auch zu beachten ist, ist die Breite des 1. Rettungsweges (durch/über das Treppenhaus). Diese Breite nach Landesbauordnung (LBO) darf NICHT unterschritten werden. Das wäre vermutlich Dein einziger Ansatz.

Was aber zu prüfen wäre, ist ob der bestehende Handlauf voll umgängig ist, also ohne "Lücke" um die Ecken.