Recht Auf Lifta / 2. Handlauf im Treppenhaus?
In einem 3 Parteienhaus ( Alles Eigentumswohnungen) gehört einer alten Dame die Wohnung in der Mitte. Diese kann aufgrund eines Sturzes nun schlecht laufen und möchte einen zusätzlichen Handlauf angebracht haben. Die Kinder ( die die Wohnung mal erben wollen, deshalb soll die Frau nicht ins Pflegeheim, aber gleichzeitig wollen sie sich auch nicht um die Dame kümmern) wollen das, damit die Frau in der Wohnung selbstständig alleine bleiben kann.
Mir gehört die Dachgeschosswohnung und bin damit eigentlich nicht einverstanden, weil das enge Treppenhaus mit einem zusätzlichen Handlauf ja noch enger wird, und somit meine Wohnung bei einem mieterwechsel beim Umzug noch mehr probleme macht als sowieso schon. Wie kriegt man dann die Couch und Kühlschrank zb durch das Treppenhaus?
Zweiter Aspekt ist für mich die Kostenseite. Ich sehe erstens nicht ein, auch noch einen Teil des ungewollten Geländers mitzubezahlen, nur weil es der Gemeinschaftsflur ist und zweitens, wenn die Frau auszieht oder stirbt, das Geländer ja auch zurückgebaut und ggf ausbesserungsarbeiten anfallen können, die richtig Geld kosten.
Welche Rechte habe ich also? Ich hoffe ich finde jemanden der sich auskennt.
4 Antworten
Soweit mir bekannt ist, müssen die Kosten für die Installation und für den Rückbau, von der alten Dame getragen werden.
Allerdings muss dies u. U. von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden.
Um am Ende nicht auf evtl. Kosten sitzen zu bleiben, wäre hier sicher etwas schriftliches zwischen Eigentümergemeinschaft und der alten Dame bzw. Betreuer falls vorhanden, notwendig.
Ich empfehle hier aber ggf. mal einen Rechtsanwalt zu befragen um am Ende keine teuren Fehler zu begehen.
so hatte ich mir das auch bereits überlegt. Danke dir
... Ein- und Ausbau bezahlt der ET alleine, auch etwaige Mehrkosten, die den ME entstehen.
Ob der Einbau zulässig ist, enscheidet bei uns das Bauamt, also anfragen.
Der Link aus Essen passt.
Was allerdings auch zu beachten ist, ist die Breite des 1. Rettungsweges (durch/über das Treppenhaus). Diese Breite nach Landesbauordnung (LBO) darf NICHT unterschritten werden. Das wäre vermutlich Dein einziger Ansatz.
Was aber zu prüfen wäre, ist ob der bestehende Handlauf voll umgängig ist, also ohne "Lücke" um die Ecken.
Schau mal hier
ihr müsst es dulden aber nicht bezahlen
Danke sehr. Aber was ist denn wenn mein neuer Mieter dann sein Zeug nicht mehr in die Wohnung bekommt? Und was ist wenn die Dame auszieht oder stirbt? WEr trägt dann die Kosten eines Rückbaus?