Recht am eigenen Bild für Gewinnspiele

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Das Recht am eigenen Bild ist etwas anderes als das Urheberrecht. Das Urheberrecht hat derjenige inne der das Bild erschaffen hat. Das Recht am eingenen Bild ist dagegen das Recht des Abgebildeten der Veröffentlichung des eigenen Abbildes nicht zuzustimmen.

Im Zusammenhang mit Fotowettbewerben kann das bedeuten das Verlangt wird die auf den eingereichten Bildern zu sehenden Personen damit einverstanden sind das die Bilder in jeglichem Zusammenhang zu jeder Zeit auf jede Art veröffentlicht werden dürfen, und dem Fotografen auferlegt wird dies sicherzustellen.

Das Urheberrecht kann man nicht abtreten, das bleibt auf immer und ewig beim wirklichen Urheber. Es kann aber das exklusive Nutzungsrecht übertragen werden, damit darf der Veranstalter mit dem Bild fast alles, auch m it den Bildern Geld verdienen, der eigentliche Urheber selbst darf es aber nur noch im stillen Kämmerlein betrachten. Das kann durchaus soweit gehen das die Veranstalter sogar das exklusive Nutzungsrecht an anderen im Zusammenhang mit der Entstehung der zum Wettbewerb eingereichten Bilder haben wollen. Solche Wettbewerbe dienen im Allgemeinen nur dazu um billig an Bildrechte zu kommen.

meist werden die fotos dann für werbezwecke verwendet. das heisst du darfst die bilder privat verwenden, wenn du sie veröffentlichen willst, musst du nachfragen udn dafür zahlen.

auch müssen die personen auf den bildern einverstandne sein.

Urheberrechte kann man weder übertragen noch abtreten - einzig ein Nutzungsrecht kann übertragen werden - das ganze hat aber nichts mit dem Recht am eigene Bild zu tun, das betrifft nur abgebildete Personen.

Ein einmal erteiltes Nutzungsrecht kann man nicht einfach so zurückrufen - möglich ist es aber trotzdem und nur bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht (§ 41 UrhG).

Nun kommt es darauf an, was letztendlich für ein Nutzungsrecht übertragen wird - ein einfaches Nutzungsrecht ist nur gegen Zahlung einer Entschädigung möglich, bei geänderter Überzeugung (§ 42 Abs.3 UrhG), wenn nicht sogar unzulässig - ein ausschließliches ist nur rückrufbar bei Nichtausübung.

Leider steht in den Teilnahmebedingungen, dass man das Recht am Foto vollständig abgibt.

was urheberrechtlich überhaupt nicht möglich ist, da ist nichts daran zu rütteln. Würde man es also bspw verwerten wollen, so hast du einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG - selbst dann wenn nur Nutzungsrechte übertragen werden würden.

Da bei einem Gewinnspiel keine Vergütung garantiert ist, dürfte es auch im Falle des nicht gewinnens alles hinfällig sein und im Falle des Gewinns eine Vergütung fällig werden.

und dürfen wie die Fotos gar nicht mehr benutzen?

nur wenn ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen wurde und kein Urhebervorbehalt vereinbart ist - nämlich dann darf selbst der Urheber das Werk nicht mehr verwerten.

Wenn du das Recht abtrittst ist es auch wirklich weg.

Da man Urheberrechte nicht abtreten kann, ist diese Antwort nicht nur hinfällig sondern grundsätzlich falsch

@stelari

Natürlich kannst du Urheberrechte abtreten. Meinst du ein Schauspieler der sich für seine bisherige Arbeit schämt hat irgendein Recht an dem entsprechenden Material? Auch ein Model kann hinterher keine Fotos von sich verbieten, für die es vorher Verträge abgeschlossen hat. Und auch Sänger/Bands/Komponisten/Texter übertragen die Rechte ihrer Werke in der Regel an Plattenfirmen.

@Dotter1981

Nein kann man nicht - du verwechselst hier das Urheberrecht, das dem Schöpfer alleinig gehört mit einem Nutzungsrecht das er anderen übertragen kann, was ein kleiner aber sehr wichtiger Unterschied ist. Es ausschließlich nur vererbbar...!

die brauchen einfach nur dein bild für irgendwas um damit geld zu machen. und am besten deine adresse damit die auch noch verkauft werden kann von denen. lass es lieber.