Rechnungsadresse inhaber?

2 Antworten

Sein Name auf der Rechnung und der Lieferanschrift sind Indizien dafuer, dass er auch Eigentuemer ist. Dass du die Moebel aber nachweisbar bezahlt hast, spricht dann wieder dafuer, dass sie dir gehoeren.

Es kommt jetzt darauf an, was ihr damals untereinander vereinbart habt, wie das dann erforderlichenfalls belegt werden kann und wie im Streitfall ein Richter die einzelnen Beweise bzw. Anscheinsbeweise bewertet. Erst einmal duerfte aber viel dafuer sprechen, dass du Eigentuemer der Moebel bist.

Oh, natuerlich umgekehrt. Dein Name steht ja auf der Rechnung und er hat bezahlt. Somit duerfte bis hierhin erst einmal mehr fuer ihn sprechen (er hat bezahlt) als fuer dich.

Aber eben auch nur bis hierhin. In der Gesamtschau kann sich dann durchaus ein voellig anderes Bild ergeben.

Im Außenverhältnis zum Möbelhaus ist Vertragsnehmer der Mensch der auf der Rechnung steht.

Untereinander ist es ein wenig komplizierter, da er nachweisen kann es bezahlt zu haben, könnte er auch daraus Eigentumsrechte ableiten.