Rechnung wann absetzen?
Ich möchte eine Rechnung von der Steuer absetzen. Diese Rechnung erhalte ich im April 2016. Wenn ich richtig liege kann ich diese erst bei der Steuererklärung 2016 absetzen weil sie ja in das Kalenderjahr 2016 fällt. Ich bekomme sie also erst 2017 abgesetzt. Richtig soweit?
3 Antworten
Eine Rechnung, deren Betrag 2016 fällig ist, setzt man bei der Steuererklärung für 2016 ab.
Allerdings kann man diese Steuererklärung erst 2017 machen, also nach Ablauf des Steuerjahres 2016.
Kevin, nichts anderes hat konzato geschrieben! Und konzato hat mit dem Geschriebenen recht! Also Dein Kommentar, da Du das, was konzato schreibt wiederholst, ist überflüssig!
wann den sonst als im folgejahr kann/soll man denn eine steuererklärung für ein kalenderjahr abgeben? etwa ein jahr im voraus?
es kommt auf die art steuer an, die du mit deiner rechnung reduzieren willst. lohnsteuer kann man z.b. bei laufend hohen werbungskosten mit einem freibetrag schon im laufenden jahr reduzieren.
Richtig soweit?
Yuh.
Das gilt nicht für die Einkommensteuer. Eine Rechnung ist wirtschaftlich dem Jahr zuzuordnen im dem sie abfließt. Eine in 2016 bezahlte Rechnung gehört auch zwingend in die Erklärung für 2016.